ich hätte da eine Frage. Meine Freundin hatte vor ein paar Monaten einen Ausbildungsvertrag bekommen und musste diesen vor Beginn der Ausbildung aus persönlichen Gründen wieder auflösen. Nun möchte sie sich wieder bei der selben Firma, jedoch diesmal in einer anderen Stadt bewerben. Wenn sie nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, muss sie dann erwähnen (auch wenn sie nicht danach gefragt wird), dass sie vorher bei dem selben Unternehmen einen Ausbildungsvertrag erhalten und diesen gekündigt hatte oder muss sie es nicht. Wenn sie es nicht erwähnen muss, wäre dies dann ein späterer Kündigungsgrund, wenn später die Geschäftsführung davon erfährt und sie darauf anspricht? Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Es gibt mehrere Antworten auf diese Frage - das hängt von den genauen Umständen ab.
Wenn die Niederlassungen dieser Firma untereinander Informationen über Auszubildende austauschen, dann sollte sich deine Freundin bereits eine gute Erklärung bereit legen, warum sie den unterschriebenen Vertrag damals wieder gekündigt hat.
Sofern deine Freundin gute Gründe hatte, die Ausbildung nicht anzutreten, ist es egal wer danach fragt. Denn einer guten und für jeden nachvollziehbaren Begründung kann niemand etwas schlechtes abgewinnen.
Grundsätzlich muss sie es nicht erwähnen und es wäre auch später kein Kündigungsgrund.
Sofern möglich (z.B. durch eine für jeden gut nachvollziehbaren Erklärung) würde ich um die Sache kein großes Geheimnis machen und eher dazu raten kein Versteckspiel zu versuchen.
Wie gesagt: das richtige Vorgehen, hängt von den genauen Umständen der Kündigung ab.
deine Freundin muss solche Sachen von sich aus nicht vorbringen.
Kündigungsgrund steht nicht zur Debatte. Wenn es rauskommt kann es sein, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist und sie in der Probezeit gehen muss.
Ansonsten denke ich dass bei größeren Unternehmen das Personal und die Bewerber über eine Datenbank verwaltet wird und dann liegt die Sachlage schon vor wenn die ihren Job richtig machen.
Ich empfehle dringend, dass mit dem vorherigen Ausbildungsvertrag zu erwähnen, da ich sicher bin, dass mit dem Vertrag eine Personalakte angelegt wurde und es damit im nach hinein rauskommt.
Sicherlich lässt sich das mit der Vertragskündigung plausibel erklären und es ist auch nichts schlimmes, wenn man aus gutem Grund einen Vertrag nicht antreten kann.
Grundsätzlich gilt, dass bewusste Falschangaben im Bewerbungsprozess (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräch, Personalfragebogen), bis zu 10 Jahren nach Einstellung, Anlass für eine fristlose Kündigung sein können. Das mit dem „Verschweigen“ ist strittig, da gibt es unterschiedliche Urteile. Im Fall Deiner Freundin rate ich dringend davon ab.
Viel Erfolg!!!
Viele Grüsse
WilCo
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