Vorstellungsgespräch, Frage nach Schwerbehinderung

Hallo,

ich habe hier gelesen, dass die Frage nach der Schwerbehinderung zulässig ist:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Angenommen Mr. X ist nicht schwerbehindert, hat aber einen GdB 40 und ist somit gleichstellungsberechtigt.

Frage nach Schwerbehinderung - > Wahrheitsgemäß mit nein beantwortet?
Frage nach GdB - > zulässig? Pflicht wahrheitsgemäß zu antworten?

Die Dinge, die zum GdB führten, sind nicht relevant für den Job auf den sich der werte Mr. X beworben hat.

Danke :smile:
VG
Monroe

Ich halte mich da aus den rechtlichen Sachen bzgl. der Wahrheit mal raus. Aber ich würde es im eigenen Interesse ehrlich beantworten, weil…

  1. Könntest Du dadurch bevorzugt behandelt werden bei gleicher Eignung
  2. Bekommt der Chef dafür Zuschüsse, wenn er Behinderte einstellt
  3. Müssen Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl auch einen Behinderten einstellen und vielleicht bist DU genau derjenige, den der Chef noch braucht, um die Auflage zu erfüllen
  4. Spielst Du sofort mit offenen Karten dem AG gegenüber und das verhindert, daß Du evtl. später rausgemobbt wirst, weil er Dich wegen der Lüge/Verschwiegenheit wieder loswerden will, wenn es auffällt. Die Ehrlichkeit fördert eben das Vertrauensverhältnis.

Also ich persönlich würde es sagen wie es ist und es dem Chef auch sagen, daß Du ebenso geeignet bist für den Job und er durch Deine Einstellung finanzielle Vorteile zu erwarten hat.

Hallo,

wer spricht denn von mir? :smile:

Ich halte mich da aus den rechtlichen Sachen bzgl. der
Wahrheit mal raus. Aber ich würde es im eigenen Interesse
ehrlich beantworten, weil…

  1. Könntest Du dadurch bevorzugt behandelt werden bei gleicher
    Eignung

Oder eben gerade nicht. Habe schon mehrfach gehört, dass die Unternehmen lieber Ihre Strafgebühren (oder wie auch immer das geregelt ist) zahlen als die Quote zu erfüllen.

  1. Bekommt der Chef dafür Zuschüsse, wenn er Behinderte
    einstellt

s.o.

  1. Müssen Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl auch einen
    Behinderten einstellen und vielleicht bist DU genau derjenige,
    den der Chef noch braucht, um die Auflage zu erfüllen

s.o.

  1. Spielst Du sofort mit offenen Karten dem AG gegenüber und
    das verhindert, daß Du evtl. später rausgemobbt wirst, weil er
    Dich wegen der Lüge/Verschwiegenheit wieder loswerden will,
    wenn es auffällt. Die Ehrlichkeit fördert eben das
    Vertrauensverhältnis.

Deswegen frage ich ja. Mr. X möchte nicht lügen, den Personalern aber auch nicht alles aufs Brot schmieren. Mr. X ist davon überzeugt, dass es bzgl. des Jobs eher von Nachteil ist. In einem alten Job von Mr. X schien die Gleichstellungsmöglichkeit kurz relevant, wurde aber nie beantragt. Jetzt hat der GdB nur steuerliche Bewandnis…

VG
Monroe

Hallo,

Langfristig wirklich hilfreich ist nur die Wahrheit.
Da helfen auch keine künstlichen Gesetze, denn die werden überwiegend von Leuten gemacht, die keine Ahnung haben, wie es in unserem Land zu Geld kommt.

Es hilft dir auf lange Sicht nichts, „im Recht“ zu sein, wenn dein Umfeld dich eigentlich nicht haben will.

Kehre deine Stärken heraus und vergiss das Taktieren.

Gruss,
TR

Die interessanten Jobs sind nun mal rar.

Warum sollte sich ein Bewerber ins „schlechte Licht“ rücken, wenn es eigentlich gar nicht relevant ist. Es ist ja nicht geplant, die Probezeit abzuwarten umd dann zu sagen „ätschi - und jetzt beantrage ich die Gleichstellung“.

Der Bewerber hat keine Ausfallzeiten, ist voll einsatzfähig und auch die Aussicht sieht nicht anders aus. Warum sollte man dies durch die Angabe eines GdBs in Frag stellen, wenn es nicht sein muss? Auch der jetzige Arbeitgeber weiss gar nichts davon.

Wie man letztendlich reagiert ist noch unklar. Kommt wahrscheinlich auf die Situation an. Deshalb wäre es schon schön, die rechtliche Lage zu kennen. Dann kann der Bewerber selbst entscheiden, welche Aussage passend ist.

VG
Monroe

Hallo,

(…)

Der Bewerber hat keine Ausfallzeiten, ist voll einsatzfähig
und auch die Aussicht sieht nicht anders aus.

Das hatte ich so nicht verstanden, jetzt sieht es natürlich anders aus.

Deshalb wäre es schon
schön, die rechtliche Lage zu kennen. Dann kann der Bewerber
selbst entscheiden, welche Aussage passend ist.

Mir persönlich wäre in so einem Fall die rechtliche Lage völlig egal.
Ich würde „es“ einfach verschweigen (tust du ja jetzt breits).
Wenn ich voll einsatzfähig bin bzw. Einschränkungen anderweitig „gutmachen“ kann und das nach heutiger Kenntnis in Zukunft so bleiben wird, dann wäre mir die formale Rechtslage in der Tat egal, weil sie mich beruflich nicht weiterbringt.

TR

Hallo,

super, dass Du mir noch mal geantwortet hast. War jetzt ganz schön am überlegen, wo der richtige Weg liegt und ob meine Einstellung da wirklich so daneben ist. Da habe ich den Sachstand leider nicht so gut beschrieben; „ich wusste ja, was ich meinte…“ :smile:

Aber um noch mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: Wäre es Lügen im rechtlichen Sinn, wenn man hier die Schwerbehindertenfrage mit Nein beantwortet?

Danke und viele Grüße
Monroe

Ich stelle mir gerade noch die Frage, ob das Versorgungsamt (ist doch für Behinderte auch zuständig, oder?) nicht zwischendurch etwas vom AG bekommt, weil es das für die Unterlagen braucht!? Also nach dem Motto: "

„Hallo Firma XY, Sie haben doch den Schwerbehinderten X eingestellt und nun benötigen wir noch folgende Angaben zu den verrichteten Tätgkeiten und finanziellen Aufwendungen…“

Oder liege ich da komplett falsch mit meiner Einschätzung? Irgend so ein Amtschimmel reitet einen doch immer in die Schei…

Das Versorgungsamt
… ist daran wohl nicht interessiert…

Guten Morgen,

das Versorgungsamt hat den GdB festgestellt. Der sagt aus, dass X Prozent bestehen, in diesem Fall keine Schwerbehinderung und auf Lebenszeit, also ohne Nachprüfung.

Die stellen die Bescheinigung dafür aus und gut. Angenommen, ein Arbeitgeber möchte die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen, läuft das dann übers Arbeitsamt.

Rein aus dem was meine Infos hergeben, passiert da nix. Sonst wüsste der jetzige AN auch schon was.

Anders wäre es, wenn die Gleichstellung wirklich beantragt wird. Dann muss lt. Formular des Arbeitsamtes auch der Arbeitgeber befragt werden. Diese Befragung kann man wohl auch noch umgehen. Aber soweit habe ich das noch nie verfolgt…

VG
Monroe