Vorstellungsgespräch: kein Arbeitsvertrag?!

Hat jemand Erfahrungen? In zwei Wochen soll in einer Apotheke ein Arbeitsverhältnis eingeleitet werden. Angeblich arbeiten dort alle ohne Vertrag.

hallo.

Hat jemand Erfahrungen? In zwei Wochen soll in einer Apotheke
ein Arbeitsverhältnis eingeleitet werden. Angeblich arbeiten
dort alle ohne Vertrag.

das ist mit sicherheit falsch. ein vertrag kann schon zustandekommen, ohne daß AN und AG auch nur ein wort miteinander wechseln:
AN geht in die apotheke, zeigt seine qualifikation vor und beginnt mit wissen und duldung des apothekers, kunden zu bedienen. im prinzip ist damit schon ein arbeitsverhältnis entstanden.

in deinem fall wird’s eventuell so sein, daß alle ohne schriftlichen vertrag arbeiten.
das ist rechtens, und solange alles harmonisch läuft, ist das auch kein problem. wir haben jahrelang drei minijobber auf diese weise beschäftigt.

aber: jeder arbeitnehmer hat anspruch auf ein dokument mit allen wichtigen angaben:
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

kommt der arbeitgeber dem nicht von selbst nach, ist es in jedem fall sinnvoll, es von ihm einzufordern. angst um seinen job muß man dabei nicht haben.

gruß

michael

aber: jeder arbeitnehmer hat anspruch auf ein dokument mit
allen wichtigen angaben:
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

kommt der arbeitgeber dem nicht von selbst nach, ist es in
jedem fall sinnvoll, es von ihm einzufordern. angst um seinen
job muß man dabei nicht haben.

Hi

warum bist du dieser Meinung?

Ich bin seit über 30 Jahren in der gleichen Firma - genau weiß ich es nicht, wie lange… und du ahnst schon, warum: Ich habe bis heute keinen schriftlichen Vertrag!

Und ich will auch Keinen, denn mit jedem Tag mehr stabilisieren sich meine „Gewohnheitsrechte“…

Gruß
Hummel

hallo.

warum bist du dieser Meinung?

weil es in vielen streitfällen darum geht, irgendetwas nachweisen zu können. und wenn man da irgendwas schriftliches hat, wird das doch deutlich einfacher.

Ich bin seit über 30 Jahren in der gleichen Firma

dann wirst du das auch verdient haben.

  • genau weiß ich es nicht, wie lange…

und das kann u.u. zum problem werden. bei 30 jahren nicht mehr so, aber wenn’s z.b. drum geht, welche kündigungsfrist der AG einhalten muß, kommt’s auf den tag genau an.

und du ahnst schon, warum: Ich habe
bis heute keinen schriftlichen Vertrag!

bist du sicher, daß DAS der grund für deine lange betriebszugehörigkeit ist?
nicht deine kompetenz und erfahrung?

Und ich will auch Keinen, denn mit jedem Tag mehr
stabilisieren sich meine „Gewohnheitsrechte“.

mag sein. aber ein schrieb, in dem steht „der AN arbeitet seit 1.1.2013 bei mir, kriegt 2600 euro brutto monatlich und 30 tage urlaub im jahr“ schränkt irgendwelche gewohnheitsrechte m.e. nicht ein.

gruß

michael

warum bist du dieser Meinung?

Ich bin seit über 30 Jahren in der gleichen Firma - genau weiß
ich es nicht, wie lange… und du ahnst schon, warum: Ich habe
bis heute keinen schriftlichen Vertrag!

Und ich will auch Keinen, denn mit jedem Tag mehr
stabilisieren sich meine „Gewohnheitsrechte“…

das ist natürlich sehr kurzsichtig gedacht…
denn dadurch, dass keine schriftliche festlegung bzw. beschreibung des umfangs der arbeitsleistung vorliegt, kann der AG jederzeit weisungen hinsichtlich art und ort der arbeitsleistung etc. erteilen, ohne auf eine änderungskündigung zurückgreifen zu müssen.

außerdem wird sich der AG -wenn er geschickt ist- davor hüten, dem AN irgenwelche geschenke oder annehmlichkeiten zu machen. darüber hinaus gibt es viele situationen in standardAV, in denen von anfang an zugunsten des AN abgewichen wird. natürlich ist ein AV bereits aus beweisgründen immer sinnvoll, wenn der AN ansprüche geltend macht oder sich auf rechte ggü dem AG beruft.

wenn man die pro und cons überschlägt, wird ein AN ohne vertrag tendenziell ungünstiger stehen als einer mit. der AG kann also dankbar sein, einen AN zu haben, der keinen vertrag will.

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Hai!

kommt der arbeitgeber dem nicht von selbst nach, ist es in
jedem fall sinnvoll, es von ihm einzufordern. angst um seinen
job muß man dabei nicht haben.

Wie kommst du darauf?

Eine Apotheke hat typisch weniger wie 10 Angestellte und kann von
daher seinen Angestellten einfach wieder kündigen.

Der Plem

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Da stimme ich dir absolut nicht zu !

Ein geschriebener Vertrag ist eine Messlatte, an der Außenstehende sehen können, wo kritische Bereiche überschritten wurden.

Eine langjährig bestehende mündliche Vereinbarung wird jeder Arbeitsrichter zu Gunsten des AN auslegen, wenn es um bipolare Darstellungen zu Sachverhalten geht!

Und das meine ich nicht nur, ich habe es erlebt ( wenn ich unser Unternehmen vor Gericht vertreten musste )

Da stimme ich dir absolut nicht zu !

Ein geschriebener Vertrag ist eine Messlatte, an der
Außenstehende sehen können, wo kritische Bereiche
überschritten wurden.

Eine langjährig bestehende mündliche Vereinbarung wird jeder
Arbeitsrichter zu Gunsten des AN auslegen, wenn es um bipolare
Darstellungen zu Sachverhalten geht!

na, wenn du das sagst ! prost !
wenn die grundsätze der darlegungs- und beweislast durch eine mündliche vereinbarung aufgehoben werden, sollte man jedem AN raten, keine vertragliche vereinbarung niederzulegen.
denn wenn es um einen streit etwa um die höhe des entgelts, den umfang und ort der abreitsleistung geht, wird jeder „Arbeitsrichter zu Gunsten des AN“ die vereinbarung „auslegen“…

Und das meine ich nicht nur, ich habe es erlebt ( wenn ich
unser Unternehmen vor Gericht vertreten musste )

ich war schon immer dafür, dass im arbeitsrecht anwaltszwang eingeführt wird…

hallo plem.

kommt der arbeitgeber dem nicht von selbst nach, ist es in
jedem fall sinnvoll, es von ihm einzufordern. angst um seinen
job muß man dabei nicht haben.

Wie kommst du darauf?

Eine Apotheke hat typisch weniger wie 10 Angestellte und kann
von
daher seinen Angestellten einfach wieder kündigen.

ich wollte nur darauf hinaus, daß viele arbeitnehmer aus angst vor jobverlust ihre rechte nicht einfordern.
und im konkreten fall ist eine solche angst absolut unbegründet.

gruß

michael

Und das meine ich nicht nur, ich habe es erlebt ( wenn ich
unser Unternehmen vor Gericht vertreten musste )

ich war schon immer dafür, dass im arbeitsrecht anwaltszwang
eingeführt wird…

Eine Vertretung des Unternehmen kann auch dadurch entstehen, wenn man z.B. als Zeuge geladen wird, um zur Frage stehende Sachverhalte zu beschreiben und erklären.

Wenn du in der Praxis mal näher am Thema bist, dann erkläre ich dir das gern genauer…

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Und das meine ich nicht nur, ich habe es erlebt ( wenn ich
unser Unternehmen vor Gericht vertreten musste )

ich war schon immer dafür, dass im arbeitsrecht anwaltszwang
eingeführt wird…

Eine Vertretung des Unternehmen kann auch dadurch entstehen,
wenn man z.B. als Zeuge geladen wird, um zur Frage stehende
Sachverhalte zu beschreiben und erklären.

als großer praktiker (*ironie) solltest du eigentlich den unterschied zwischen vertretung und der zeugenstellung kennen.

denn die zeugenstellung kennzeichnet sich dadurch, dass der zeuge über wahrnehmungen (nicht um schlüsse und folgerungen) vergangener tatsachen (nicht erfahrungssätze und rechtssätze) eine aussage trifft.

eine vertretung des AG, also die abgabe von (willens-)erklärungen im namen des AG liegt daher nicht vor. vielleicht hast du nun endlich die anspielung auf den anwaltszwang begriffen (ein letzter hinweis für den großen praktiker, § 11 arbgg).

Wenn du in der Praxis mal näher am Thema bist, dann erkläre
ich dir das gern genauer…

wenn du dir die rechtlichen grundlagen und einen minimalgrundwortschatz im arbeitsrecht angeeignet hast und diese(n) vielleich sogar in die praxis umsetzen kannst, stehe ich dir für weitere fragen gerne zur verfügung.
aber bis es soweit ist, wird es wohl noch sehr laaaange dauern, da du nicht einmal den unterschied zwischen vertretung und zeugenstellung im arbeitsprozess kennst… (bevor du dich mit dem arbeitsrechtsprozess beschäftigst, empfehle ich dir die grundlagen zum BGB-AT und zur ZPO - literatur gebe ich dir gerne auf anfrage…- die braucht der große praktiker aber wohl nicht)

Hai Michael!

Wenn ich das

Angeblich arbeiten dort alle ohne Vertrag.

schon höre, dann wäre ich mit dieser Aussage

und im konkreten fall ist eine solche angst absolut unbegründet.

sehr vorsichtig.

Der Plem

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