Vorstellungsgespräch - Mathetest

Hallo ^^
Ich habe in den nächsten Tagen ein Vorstellungsgespräch bei einer Wohnungsgesellschaft, da könnte ich in der Verwaltung arbeiten (Mieter betreuen etc.). Habt ihr Ideen oder kennt ihr euch damit aus?
Sicher muss man auch gut Rechnen können und wir werden getestet.
Nur welche Formeln könnte man dafür brauchen?
Bruchrechnen oder die Grundrechenarten kann ich natürlich, nur vielleicht wisst ihr ja, was ich noch üben könnte :smile:

Hallo chikara,

ich kenne mich in dem Gebiet nicht wirklich aus. Was mir noch einfällt ist, dass im Zusammenhang mit Wohnungen, evtl. kaufen, vllt. die Zinsrechnung wichtig sein könnte. Ich will Dir damit keine Angst einjagen, es ist nicht so schlimm wie es sich anhört.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Prozessbezogenes Rechnen?

Ich habe in den nächsten Tagen ein Vorstellungsgespräch bei einer Wohnungsgesellschaft, da könnte ich in der Verwaltung arbeiten (Mieter betreuen etc.). Habt ihr Ideen oder kennt ihr euch damit aus?

Was könnte man denn da brauchen? Anteile, Verzinsungen, Diskontierung?

Nur welche Formeln könnte man dafür brauchen?
Bruchrechnen oder die Grundrechenarten kann ich natürlich, nur
vielleicht wisst ihr ja, was ich noch üben könnte :smile:

Also wenn’s nach mir ginge, würde ich Dich eine 5-dimensionale Matrix differenzieren lassen oder das Volumen eines Hyperkubus unter Einsatz einer k-Norm approximieren (scnr)

Ich persönlich würde davon ausgehen, dass wichtiger als tatsächliches Rechnen ist, zu wissen bei welchen Geschäftsprozessen welche Regeln wie zum Einsatz kommen; den Rest machen eh irgendwelche Taschenrechner, Tabellenkalkulationen bzw. Buchhaltungssysteme.

Also zum Bleistift:
Wir haben auf 1200m² insgesamt 27 Mietwohnungen, von denen derzeit 21 bewohnt sind. Die Abwassergebühren für unsere Anlage werden von der Stadt für dieses Jahr auf €3000 festgelegt und sind am 01.04. fällig.
Da wir erst am Jahresende die Abrechnung machen, müssen wir dieses Geld zum Satz von 5% p.a. vorstrecken. Wie viel müssen wir jeder Partei in Rechnung stellen unter Annahme, dass die Bewohner im Januar des Folgejahrs zahlen?

Hier wären sogar noch einige Tücken drin, wie z.B. die Frage ob es rechtens ist, die Kosten für nicht bewohnte Wohnungen auf die vorhandenen Parteien umzulegen, ob der Zins für den Zahlungsmonat abgewälzt werden darf etc.

Gruss,
Michael