Vorstellungsgespräch nach Kündigung

Habe ein ungewöhnliches Problem.

Ich habe vor zwei Wochen fristgerecht meine Kündigung bekommen - alles soweit in Ordnung. Habe jetzt nächste Woche ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen. Mein jtziger Arbeitgeber gibt mir aber für den Tag nicht frei. Ist das rechtens. Habe ich ein rechtlichen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub oder geht das nach Stunden. Der Termin für das GEspräch wurde telefonisch ausgemacht. Wie kann ich das beweisen. Möchte da auch nicht danach fragen - sieht wahrscheinlich blöd aus. Was kann man denn da machen? Danke

Mein
jtziger Arbeitgeber gibt mir aber für den Tag nicht frei. Ist
das rechtens. Habe ich ein rechtlichen Anspruch auf einen Tag
Sonderurlaub oder geht das nach Stunden.

Hallo Marco, das geht nach „angemessener Zeit“ http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

Was kann man denn da machen?

Das du dich bewirbst, wenn du gekündigt bist und eben auch Vorstellungsgespräche hast, dürfte dem alten Arbeitgeber ja wohl logisch sein. Du kannst ja dann bei dem Vorstellungsgespräch darum bitten, dir eine Bescheinigung für den (Noch-)AG auszustellen.
Alternative: Terminverlegung?

MfG

Hallo

Ich habe vor zwei Wochen fristgerecht meine Kündigung bekommen

  • alles soweit in Ordnung. Habe jetzt nächste Woche ein
    Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen. Mein
    jtziger Arbeitgeber gibt mir aber für den Tag nicht frei. Ist
    das rechtens. Habe ich ein rechtlichen Anspruch auf einen Tag
    Sonderurlaub oder geht das nach Stunden.

Er muß freigeben. Das kannst Du im Extremfalle per einstweiliger Verfügung erwirken. Ob diese Freistellung bezahlt zu erfolgen hat, hängt von den konkreten Umständen ab. Wenn man sich auf unbezahlte Freistellung einigt, kommt man mit dem AG aber immer schneller zu einem Ergebnis… :o)

Der Termin für das
GEspräch wurde telefonisch ausgemacht. Wie kann ich das
beweisen. Möchte da auch nicht danach fragen - sieht
wahrscheinlich blöd aus. Was kann man denn da machen?

Da wirst Du vermutlich nicht drum herum kommen, denn der AG kann das von Dir verlangen, wenn Du auf dein Recht bestehen willst. Insofern bliebe dann nur die Möglichkeit, den Termin umzulegen.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Der Termin für das
GEspräch wurde telefonisch ausgemacht. Wie kann ich das
beweisen. Möchte da auch nicht danach fragen - sieht
wahrscheinlich blöd aus. Was kann man denn da machen?

Da wirst Du vermutlich nicht drum herum kommen, denn der AG
kann das von Dir verlangen, wenn Du auf dein Recht bestehen
willst. Insofern bliebe dann nur die Möglichkeit, den Termin
umzulegen.

Da ich das Spielchen damals auch hinter mich gebracht habe, und die nette Richterin meiner Meinung war…
Reicht es nicht, wenn man sich nach diesem Gespräch eine Bescheinigung geben lässt, dass man dort war?

LG
Guido, der allerdings alles im (in) Gütetermin(en) regeln konnte

Hallo Guido

Reicht es nicht, wenn man sich nach diesem Gespräch
eine Bescheinigung geben lässt, dass man dort war?

Das reicht m.E. vollkomen aus.

Gruß,
LeoLo

Mein jetziger Arbeitgeber gibt mir nun doch frei, allerdings bekomme ich einen Tag Urlaub abzug - Zu Recht oder erfolgt die Freistellung bezahlt? Wenn ich dann Urlaub nehmen muss brauche ich doch keine Bescheinigung mehr - oder doch?

Zudem habe ich noch eine Frage zu meinem restlichen Urlaubsanspruch. Habe einen krummen Restanspruch von 7,2 Tage. Bekomme ich jetzt 7 oder 8 Tage Urlaub.

Danke an Alle!!!

Zudem habe ich noch eine Frage zu meinem restlichen
Urlaubsanspruch. Habe einen krummen Restanspruch von 7,2 Tage.
Bekomme ich jetzt 7 oder 8 Tage Urlaub.

Wenn es 7,5 Tage wären dürftest Du aufrunden auf 8, aber so sind die 0,2 Tage auf die Stunden umzurechnen… ist wohl einfacher wenn Du nur 7 Tage Urlaub nimmst, statt für 1 1/2 Stunden eine Diskussion mit Deinem noch Arbeitgeber anzufangen :wink: