Vorstellungsgespräch trotz Krankschreibung?

Hallo zusammen,

Arbeitnehmer AN hatte eine Gelenks-OP und war deshalb mehrere Wochen krankgeschrieben. Allerdings nicht am Stück, sondern mit 2 Wochen arbeiten dazwischen. Am letzten Tag der letzten Krankschreibung (= der letzte Werktag des Monats) erhält AN überraschend seine Kündigung zum Ende des Folgemonats.

Da AN aber schon seit ein paar Wochen auf Stellensuche ist, erhält er noch am selben Tag eine Einladung zu einer sehr guten Personalvermittlung. Die sitzt im selbenen Haus wie der aktuelle Arbeitgeber.

Wahrscheinlich wird AN noch weitere 1-3 Wochen krank sein, soll/muss sich aber bewegen.
1.) Darf AN in seiner Krankschreibungszeit zu einem Bewerbungsgespräch gehen?
2.) Gefährdet AN seine Gesundheit oder das Vertrauensverhältnis zum Chef (das der Arbeitgeber zwar schon selbst gekündigt hat, das ja aber immer noch besteht)?
3.) Hätte der Arbeitgeber irgendeine Handhabe, das zu Ungunsten ANs auszulegen, wenn er davon erführe?

Ich bin gespannt auf die Antworten.

Liebe Grüße,
schwarzgrauweiss

Hallo

1.) Darf AN in seiner Krankschreibungszeit zu einem
Bewerbungsgespräch gehen?

Der Schilderung zufolge: Ja.

2.) Gefährdet AN seine Gesundheit oder das
Vertrauensverhältnis zum Chef (das der Arbeitgeber zwar schon
selbst gekündigt hat, das ja aber immer noch besteht)?

Die Gesundheit wird der Schilderung nach ja offensichtlich nicht gefährdet. Was das Vertrauensverhältnis angeht, kann man nur rumraten.

3.) Hätte der Arbeitgeber irgendeine Handhabe, das zu
Ungunsten ANs auszulegen, wenn er davon erführe?

Er kann fristlos kündigen, wenn er beleidigte und empörte Leberwurst spielt. Der AN hingegen kann dann dagegen gerichtlich angehen.

Gruß,
LeoLo

Ja
Guten Tag,

insofern eine Tätigkeit nicht die Gesundung gefährdet ist sie auch nicht verboten.

1.) Darf AN in seiner Krankschreibungszeit zu einem Bewerbungsgespräch gehen?

Wenn er gehen kann und darf.

2.) Gefährdet AN seine Gesundheit oder das Vertrauensverhältnis zum Chef (das der Arbeitgeber zwar schon selbst gekündigt hat, das ja aber immer noch besteht)?

… soll/muss sich aber bewegen.

… um den Heilungsprozess zu beschleunigen. Vertrauensverhältnis? Wieso. Gekündigt ist gekündigt und dann darf man wohl außerhalb der Arbeitszeit nach einem neuen Brötchengeber suchten.

3.) Hätte der Arbeitgeber irgendeine Handhabe, das zu
Ungunsten ANs auszulegen, wenn er davon erführe?

Wenn der AN sich nicht bewegen dürfte.

Gruß

Stefan

Hallo LeoLo,

danke für die Antwort. Noch eine Nachfrage:

Er kann fristlos kündigen, wenn er beleidigte und empörte Leberwurst spielt. Der AN hingegen kann dann dagegen gerichtlich angehen.

AN kann dagegen angehen, weil die fristlose Kündigung definitiv nicht rechtens wäre oder weil Gerichte in ähnlichen Sachlagen von Fall zu Fall entscheiden?

Vielen Dank
sgw

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Hallo

Er kann fristlos kündigen, wenn er beleidigte und empörte Leberwurst spielt. Der AN hingegen kann dann dagegen gerichtlich angehen.

AN kann dagegen angehen, weil die fristlose Kündigung
definitiv nicht rechtens wäre oder weil Gerichte in ähnlichen
Sachlagen von Fall zu Fall entscheiden?

Beides. :o)

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand…

(wobei es äußerst extrem unendlich unwahrscheinlich erscheint, daß der AG diesen Prozess gewinnen könnte)

Gruß,
LeoLo