mit verdeckten Karten spielen
also pokern
OK. Was aber macht die Person, wenn sie nicht die Wahrheit
über die zwei anderen Vorstellungsgespräche sagen soll und
aber schon bei dem besagten Termin einen Arbeitsvertrag
unterschreiben soll?
Kein AN ist gut beraten den AV sofort an Ort und Stelle zu unterschreiben. Jeder (vernünftige) AG hat dafür Verständnis, dass man den Vertrag mitnimmt und dann in ein paar Tagen abgibt. Einfach um ihn in ruhe zu lesen, Fragen zu klären usw.
Die Jobzusage ist auf jeden Fall sicher.
Das ist doch prima und dabei soll es auch bleiben.
Und die Person hat auch telefonisch gesagt, dass sie die
Stelle gerne annehmen würde, da es bis dahin ja noch keine
andere Alternative gab. Die zwei anderen Termine haben sich
erst nach dem Telefonat ergeben.
Kein Problem.
Wie kann man denn den potenziellen Arbeitgeber hinhalten, um
die anderen Termine noch wahrzunehmen (die direkt am nächsten
Tag wären - wobei man dort ja auch nicht direkt eine Antwort
bekommt.)?
Einfacher als das. Wenn die Termin doch gleich ein Tag später sind, ist doch alles im Zeitplan.
Der Arbeitsvertrag wird mit nach Hause genommen und vereinbart in den nächsten Tagen abzugeben (siehe oben). Allein damit hast die Person ein paar Tage rausgeholt. Es sein denn, der Arbeitsantritt ist schon am selben Tag wo der Vertrag überreicht wird und deshalb gleich unterschrieben werden soll???
Aber gehen wir mal nicht davon aus.
Könnte man auch bei den zwei anderen Vorstellungsgesprächen
sagen, dass man eine schnelle Entscheidung braucht, da man
schon eine Zusage hat. Würde einen doch interessant machen,
wenn sich mehrere für einen interessieren, oder?
Besser nicht. Es ist zwar richtig, dass ein Bewerber mit mehreren Angeboten ein gefragter Mitarbeiter ist. Aber das muss man den Unternehmen nicht auf die Nase binden. Insbesondere in dem Fall, wo bereits ein Unternehmen zugesagt hat. Dies darf auf keinen Fall mitgeteilt werden, da das neue Unternehmen, dann denkt, dass der Bewerber das „falsche Spiel“ auch mit denen treibt.
Die Unternehmen gegeneinander auszupkern, nach dem Motto „Wer bietet mehr“ können sich nur die absoluten Top-Of-The-Pops-Kandidaten erlauben. Also ein Herr Schuhmacher seinerzeit, der ein neues Logo für seine rote Mütze gesucht hat.
Wie verhält sich die Person denn auf jeden Fall richtig?
Bedauerlicherweise ist „falsch“ richtig. So übel das ist, das tun zu müssen, aber die Arbeitswelt lebt vom gegenseitigen „sich was vormachen“ oder eben vom „mehr sein als Schein“.
Die Art dieses Bewerbers mit nüchterner Ehrlichkeit hier ranzugehen, spricht für dessen Offenheit und Loyalität, was jeden AG erfreuen dürfte, ist aber im Bewebungsverfahren und veilleicht auch teilweise im Berufsleben nicht unbedingt zu empfehlen. Ist das denn der AG auch immer?
Der Bewerber muss hier pokern. Den einen hinhalten und en anderen was vormachen. Also praktisch wie im wahrem Leben bei den geschlechtsreifen Großstädtern auf Paarungssuche.
Dieses Verhalten ist unehrlich, ja, aber leider in unserer Gesellschaft notwendig geworden. Ansonsten steht der Bewerber nachher da und alle drei Möglichkeiten haben sich aufgelöst, von der Arbeitgeberseite.
Selbst wenn der beim 1. AG der Vertrag unterschrieben wird, ist das kein Problem, es gibt eine Probezeit! Innerhalb derer, kann jede Partei fristlos kündigen. Also könnte die Person anfangen zu arbeiten und immer noch woanders Bewerbungsgespräche wahrnehmen und ggf. wechseln. Natürlich brauchts dann einen Grund warum immer am späteren Nachmittag einen Termin machen kann und stellt an den Bewerber noch höhere Herausforderungen. Aber laut den meisten Bewerbungssschreiben sucht je genau danach der Bewerber 