Hallöle,
Beispielfall: Max Mustermann wurde zu einem Vorstellungstermin eingeladen. Herr Mustermann hat diesen Termin wahrgenommen und auf Grund einer Absage fordert er nun eine Fahrtkostenerstattung. Der Arbeitgeber will nicht zahlen. Was kann Herr Mustermann machen, um an die Kohle zu kommen? Gericht ist Max zu teuer.
Was ist, wenn der Arbeitgeber bei der Einladung bereits eine Fahrtkostenerstattung ausgeschlossen hat?
Klärt den Max mal auf! Max dankt.
Im Normalfall hat man eigentlich einen Anspruch auf Erstattung.
Ich denke, durch den Ausschluß in der Einladung hat man aber wohl keine Chance auf eine Erstattung. Musste bei uns in der Firma auch immer in den Einladungen stehen. Anweisung kam von der Rechtsabteilung, vermute mal das das wasserdicht ist.
Bin allerdings kein Fachmann, spreche nur aus eigener Erfahrung.
Arbeitgeber sind in der Regelzur Erstattung aller Aufwendungen verpflichtet, wenn sie den Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert haben - § 670 BGB -
Ob das auch in Kraft tritt, wenn der AG bereits eindeutig verneint hat, stelle ich in Frage.
Die Agentur für Arbeit erstattet Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche, wenn du da gemeldet bist. Muss man aber (möglichst) vorher beantragen. Hinterher stellen sie sich manchmal quer. In dem Fall muss der AG aber ein Formular ausfüllen mit der Bestätigung, dass du da gewesen bist (einige Fragen + Datum, Unterschrift, Firmenstempel).
Die zuständige Arbeitsagentur von Herrn Mustermann erstattet erst Fahrtkosten, wenn hin und zurück 100 km gefahren wurden. Naja Herr Mustermann muss die Kosten dann übers Finanzamt abrechnen…
Max Mustermann dankt für den Link!
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