Hallo,
mal ganz lebenspraktisch: Man sieht sich immer zwei Mal, wie es so schön heißt. Und auch ein AG von dem man heute eine Absage bekommt, kann morgen noch mal interessant werden. Wer so in Erinnerung bleibt, dass er nicht mal die Größe hat, € 15,-- als Investment in eine gute Chance auf berufliches Fortkommen zu betrachten (die sich nicht unbedingt verwirklichen muss), wird beim nächsten Mal kaum in den Kreis derjenigen kommen, die man überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch einlädt.
Ganz abgesehen davon gibt man mit so einer Forderung unnötig mehr von sich preis, als man normalerweise möchte, bzw. erweckt zumindest einen ganz schlechten Eindruck in Hinblick darauf, dass einem das Wasser offenbar schon bis zum Hals steht, wenn man wirtschaftlich nicht in der Lage ist € 15,-- mal wegzudrücken. Auch keine gute Ausgangsposition für weitere Verhandlungen über Vertragskonditionen (ggf. in der Zukunft).
Und immer daran denken: Eine Absage nach Vorstellungsgespräch ist unter normalen Umständen keine Aussage gegen den Bewerber, sondern eine Aussage für einen anderen Bewerber! Hätte man sich gegen den Bewerber entschieden, wäre dies in der ersten Runde passiert. Zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden nur die Bewerber, für die man sich bereits in einer ersten Runde soweit entschieden hat, dass man grundsätzlich bereit wäre sie einzustellen. Insoweit gibt es keinen Grund auf ein Unternehmen sauer zu sein, was sich dann für einen anderen Bewerber entscheidet, und gibt es auch keinen Grund sich da irgendwelchen „Schadenersatz“ oder Schmerzensgeld holen zu müssen.
Ganz abgesehen von allen formalrechtlichen Aspekten würde ich daher niemals auf den Gedanken kommen Bewerbungskosten geltend zu machen, wenn diese nicht gerade exorbitant hoch wären, bzw. dieses Thema nicht ausdrücklich vom Unternehmen thematisiert worden wäre. Es gibt Unternehmen die sind da sehr korrekt, und dann spricht natürlich nichts dagegen, die Erstattung auch anzunehmen. Aber ein Unternehmen ist nicht deshalb schlechter, weil es das anders handhabt, und nur auf ausdrückliche Ansprache durch den Bewerber hierauf reagiert (was aber wie gesagt „Nebenwirkungen“ haben kann).
Gruß vom Wiz