Vorstellungstermin veschoben - Fahrtkosten?

Hallo,

folgende Frage: jemand hatte eigentlich bei einer Firma ein Vorstellungsgespräch. Daraufhin hat dieser Jemand ein Spaticket gebucht. dann kommt eine Mail, dass es nicht der ursprüngliche sondern der ein Tag vorher wird. Leider kostet ihn 15€ wenn er das Ticket zurückgibt.

Der potentielle Arbeitgeber hat eine Zahlung der Fahrtkosten nicht ausgeschlossen.

Frage: Wenn es mit dem Job nicht klappt würde dieser Jemand gerne die Fahrtkosten in Rechnung stellen (die Firma hat es ja nicht ausgeschlossen). Was ist aber mit den 15€? Hat die Firma die zu vertreten weil sie das Gespräch nach vorne verlegt hat oder ist das das Pech vom Bewerber weil er ein Sparticket gebucht hat (leider ist die Rückgabe ja nur bei einem normalen Ticket kostenfrei möglich).

Danke im voraus
HäschenHüpf

Hallo,

grundsätzlich klärt man im Geschäftsleben (und dazu zählt auch ein Vorstellungsgespräch), Kosten in Voraus. Wenn Du den Job haben willst und somit auch einen zweiten Termin auf ein Vorstellungsgespräch würde ich sagen, dass ich sehr gerne komme und freundlich darauf hinweisen, dass eine Absage zu Kosten für Dich führt. Eine Forderung die 15,00 Euro in Rechnung zu stellen hat vermutlich die Konsequenz, dass man Dich nicht nochmal einlädt.

Grundsätzlich ist eine kurzfristige Absage immer doof, aber oft nicht vermeidbar (Krankheit andere, wichtigere Termine), aber jedem der abgesagt wurde eine Aufwandsentschäfigung zu zahlen wäre absurd.

Viele Grüße

Hallo,

grundsätzlich klärt man im Geschäftsleben (und dazu zählt auch
ein Vorstellungsgespräch), Kosten in Voraus.

Hallo,

warum sollte man das klären, wenn der Gesetzgeber es schon geklärt hat?

http://www.berufszentrum.de/artikel_0904.html

liebe grüße
Michael

Hallo,

mal ganz lebenspraktisch: Man sieht sich immer zwei Mal, wie es so schön heißt. Und auch ein AG von dem man heute eine Absage bekommt, kann morgen noch mal interessant werden. Wer so in Erinnerung bleibt, dass er nicht mal die Größe hat, € 15,-- als Investment in eine gute Chance auf berufliches Fortkommen zu betrachten (die sich nicht unbedingt verwirklichen muss), wird beim nächsten Mal kaum in den Kreis derjenigen kommen, die man überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch einlädt.

Ganz abgesehen davon gibt man mit so einer Forderung unnötig mehr von sich preis, als man normalerweise möchte, bzw. erweckt zumindest einen ganz schlechten Eindruck in Hinblick darauf, dass einem das Wasser offenbar schon bis zum Hals steht, wenn man wirtschaftlich nicht in der Lage ist € 15,-- mal wegzudrücken. Auch keine gute Ausgangsposition für weitere Verhandlungen über Vertragskonditionen (ggf. in der Zukunft).

Und immer daran denken: Eine Absage nach Vorstellungsgespräch ist unter normalen Umständen keine Aussage gegen den Bewerber, sondern eine Aussage für einen anderen Bewerber! Hätte man sich gegen den Bewerber entschieden, wäre dies in der ersten Runde passiert. Zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden nur die Bewerber, für die man sich bereits in einer ersten Runde soweit entschieden hat, dass man grundsätzlich bereit wäre sie einzustellen. Insoweit gibt es keinen Grund auf ein Unternehmen sauer zu sein, was sich dann für einen anderen Bewerber entscheidet, und gibt es auch keinen Grund sich da irgendwelchen „Schadenersatz“ oder Schmerzensgeld holen zu müssen.

Ganz abgesehen von allen formalrechtlichen Aspekten würde ich daher niemals auf den Gedanken kommen Bewerbungskosten geltend zu machen, wenn diese nicht gerade exorbitant hoch wären, bzw. dieses Thema nicht ausdrücklich vom Unternehmen thematisiert worden wäre. Es gibt Unternehmen die sind da sehr korrekt, und dann spricht natürlich nichts dagegen, die Erstattung auch anzunehmen. Aber ein Unternehmen ist nicht deshalb schlechter, weil es das anders handhabt, und nur auf ausdrückliche Ansprache durch den Bewerber hierauf reagiert (was aber wie gesagt „Nebenwirkungen“ haben kann).

Gruß vom Wiz

Hallo,
ja, da hast Du Recht, aber den Job wird er sicher nicht bekommen.

Viele Grüße

Hallo,

also ich habe es schon gemacht aber erst nachdem die Absage kam. Ich denke das ist eher lebensnah, dass man die Fahrtkosten nur mit der Firma abrechnet wenn es mit dem Arbeitsvertrag nicht klappt. Ansonsten sollten einem die Kosten ja wert sein.

Grüße
Jessica

Hallo,

ja, so sehe ich das auch.

Hallo,

warum sollte man das klären, wenn der Gesetzgeber es schon
geklärt hat?

http://www.berufszentrum.de/artikel_0904.html

Aber der Gesetzgeber spricht von Fahrtkosten. Nicht von Stornokosten für verlegte Termine.
Für mich passt da irgendetwas nicht zusammen.
Einladung zum Vostellungsgespräch, Kostenübernahme entweder zugesagt oder nicht explizit ausgeschlossen (sonst würde sich die Frage nach der Erstattung der 15,- nicht stellen).

Wenn also der potentielle AG für Fahrtkosten aufkommt, wieso zur Hölle dann ein Sparticket? Zugreise 2.Klasse oder Anreise mit PKW und km-Pauschale werden doch gedeckt.
Da entsteht bei mir der Eindruck(!), dass der potentielle AN das Sparticket gebucht hat, um später beim potentiellen AG die Fahrtkostenabrechnung auf Basis km-Pauschale einzureichen…

Meiner Meinung nach sind die 15,- nur dann vom pot. AG zu ersetzen, wenn das Plan- & Sparticket auf dessen Veranlassung hin erworben wurde.

Gruß

Hallo,

Da entsteht bei mir der Eindruck(!), dass der potentielle AN
das Sparticket gebucht hat, um später beim potentiellen AG die
Fahrtkostenabrechnung auf Basis km-Pauschale einzureichen…

Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Das war nicht der Grund für den AN, er wollte nur die Fahrtkosten so gering wie möglich halten (und im Endeffekt auch das was er mit dem AG abrechnet wenn es mit dem Job nichts wird).

Meiner Meinung nach sind die 15,- nur dann vom pot. AG zu
ersetzen, wenn das Plan- & Sparticket auf dessen Veranlassung
hin erworben wurde.

Und was sagt der Gesetzgeber dazu?

Grüße
HäschenHüpf

Hallo,

genau das hat der AN vor. Nur was sagt der Gesetzgeber zu den Stornokosten wegen verschobenen Termin?

Grüße
HäschenHüpf