Hallo!
Ich habe eine Frage zur Vorsteuer.Ich habe ein Einzelunternehmen und mein Pkw in das Geschäft überführt.Zeitweise nutze ich das Fahrzeug (ca 10%) privat und führe Fahrtenbuch.Kann ich die Tankfüllung bei der Vorsteuer berücksichtigen und falls ja in welcher Höhe?
Gruß Jürgen!
Hallo!
Die Vorsteuer auf die Tankfüllung ist zur Hälfte abziehbar.
Ciao!
Nemo
Hallo!
Alles klar,vielen Dank!
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