Hey @all …
kleine Frage, ich nehme nicht an der Kleinunternehmerregelung teil, demzufolge muss dann ja eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen…
Meine Firma läuft beim FA ab 01.09., ich habe aber nun den Monat vorher schon Waren eingekauft und dafür Umst. gezahlt.
Kann ich diese in den Monat September mit rein nehmen oder erst am Jahresende in die EÜR???
Mfg René
Halo, also ich hab den gleichen Problem, ich mache das mit die Jahresbilanz.
martina
Tach…
man sollte bereits für die vorbereitende Tätigkeit in 8/2007 eine Voranmeldung abgeben. Bilanzielle Aspekte etc oder E-Ü-R spielen da keine Rolle.
Das hat auch den Vorteil, dass man nicht mehrere Monate auf die Vorsteuer warten muß.
Danke für eure Antworten…
Also eine Vorsteuermeldung für 08/07 ist ja jetzt schon vorbei.
Und wie soll das mit der Jahresbilanz funktionieren?
Inder
20. September 2007 um 12:14
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Danke für eure Antworten…
Also eine Vorsteuermeldung für 08/07 ist ja jetzt schon
vorbei.
ist im prinzip völlig „latte“ ob es im august oder september drin ist… je eher, desto kohle…
Und wie soll das mit der Jahresbilanz funktionieren?
heisst umsatzsteuerjahreserklärung - da wird dann alles glatt gemacht und berichtigt, falls nötig
das andere sind nur voranmeldungen
das amt ist zwar oft pingelig, aber bei solchen fragen, da kann man doch auch mal mit gesundem menschenverstand rangehen…
Also könnte man mal versuchen, die Ausgaben im August bei September mit rein zu hauen??? Nicht das das FA ganz böse wird… grins