Vorsteuer

Hallo!

Wie lange darf eine Firma (GmbH) sich die Vorsteuer wiederholen
bei Vorleistungen durch Mitarbeiter?

Z.B. Mitarbeiter tankt im Januar mit dem Firmenfahrzeug und zahlt mit
seiner Kreditkarte. Im September gibt er den Beleg in die Buchhaltung
Zwecks Begleichung seiner entstandenen Kosten. Soweit so gut nur
darf die GmbH noch die Vorsteuer geltend machen?

Danke und Gruß
Stefan

Hallo!

Wie lange darf eine Firma (GmbH) sich die Vorsteuer
wiederholen

m.e. solange der jahresbescheid über umsatzsteuer noch nicht bestandskräftig ist

gruß inder

Hallo Stefan,
auch wenn in deinem Fall „die zeitnahe Erfassung“ von Buchungsbelegen nicht gegeben ist, und der Beleg noch zum aktuellen Geschäftszeitraum zählt, steht einer jetzigen Buchung nichts im Wege.
Grundsätzlich solltest du aber deine Belege wirklich zeitnah (14 Tage) abrechnen.
MfG
Leia

Warum…
wird einem immer unterstellt das Problem zu sein?

Hallo Leia,

habe ich irgendwo erwähnt es handelt sich um mich?
Es war eine Frage, nicht mehr und nicht weniger, alle Interpretation
sind nicht nötig.

Stefan

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geht auch ein „DANKE“ für die Antwort.

Und dass, was dich nicht betrifft sollte dich auch nicht stören!

geht auch ein „DANKE“ für die Antwort.

Welche Antwort?

Die Frage war wie lange?
Deine Antwort „aktuellen Geschäftszeitraum“ und wie lange ist das?

Zur Auswahl stehen
1 Monat
1 Quartal
1 Kalenderjahr
1 Geschäftsjahr

Schlauer geworden bin ich nicht.

Gruß
Stefan

Der aktuelle Geschäftszeitraum erstreckt sich von der laufenden Buchungsperiode bis zu dem Bereich der duch einen Jahresabschluß noch nicht abgeschlossen ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

schau mal in §15 und § 16 Umsatzsteuergesetz
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/index.html

Die Vorsteuer kann noch geltend gemacht werden, spätestens in der Umsatzsteuerjahreserklärung.

Schöne Grüße
C.

Abend Cirwalda,

danke, das war es was ich wissen wollte. :smile:

Gruß
Stefan