Wie lange darf eine Firma (GmbH) sich die Vorsteuer wiederholen
bei Vorleistungen durch Mitarbeiter?
Z.B. Mitarbeiter tankt im Januar mit dem Firmenfahrzeug und zahlt mit
seiner Kreditkarte. Im September gibt er den Beleg in die Buchhaltung
Zwecks Begleichung seiner entstandenen Kosten. Soweit so gut nur
darf die GmbH noch die Vorsteuer geltend machen?
Hallo Stefan,
auch wenn in deinem Fall „die zeitnahe Erfassung“ von Buchungsbelegen nicht gegeben ist, und der Beleg noch zum aktuellen Geschäftszeitraum zählt, steht einer jetzigen Buchung nichts im Wege.
Grundsätzlich solltest du aber deine Belege wirklich zeitnah (14 Tage) abrechnen.
MfG
Leia
Der aktuelle Geschäftszeitraum erstreckt sich von der laufenden Buchungsperiode bis zu dem Bereich der duch einen Jahresabschluß noch nicht abgeschlossen ist.
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