Vorsteuer

Hallo,

kann man die Vorsteuer „abziehen“ aber trotzdem mit dem privaten Geld bezahlen (so, dass ein Einkauf für den Betrieb stattfindet, aber der Gewinn nicht gemindert wird)?

Grüße

Entweder es ist für den Betrieb oder nicht. Da unterscheidet sich das umsatzsteuerlich in den seltensten Fällen von den ertragsteuerlichen Regeln.

Ob das vom Firmen- oder Privatgeld bezahlt wird ist auch egal.

Bei einem konkreten beispiel kann uU konkret geholfen werden.

Gruß

Jörg

Ein konkretes Beispiel wäre z.B.

Eine Firma will weniger als 5.200.- Euro Gewinn machen, aber mehr als 200,- Euro. Da eine Maschine angeschafft wurde, geht der Gewinn runter (Verlust).
Daher überlegt man nun, ob die Anschaffung von der Geschäftsleitung privat geführt werden soll, dass zwar die Vorsteuer geltend gemacht wird, aber der Betrieb keinen Verlust aufweisst.

Geht das überhaupt? Geht das auch bei AG, Einzelunternehmen, GmbH?

Grüße

Der Kauf der Maschine wirkt sich aber im Kaufjahr nicht komplett auf den Gewinn aus, die Maschine muss abgeschrieben werden.

Dem FA ist das prinzipiell wurscht wenn BA nicht geltend gemacht werden. ABER es kommt drauf an, warum die Firma keinen Verlust ausweisen will, eventuell kanns in anderen Rechtsgebieten (Insolvenzrecht, Subventionsrecht, Bankenrecht) Probleme geben.

Der Kauf der Maschine wirkt sich aber im Kaufjahr nicht
komplett auf den Gewinn aus, die Maschine muss abgeschrieben
werden.

Dem FA ist das prinzipiell wurscht wenn BA nicht geltend
gemacht werden.

Betriebsausgaben sind geltend zu machen. AfA ebenfalls.

Und eine Maschine ist wohl notwendiges Betriebsvermögen.

Betriebsausgaben sind geltend zu machen. AfA ebenfalls.

Steht wo?

Betriebsausgaben sind geltend zu machen. AfA ebenfalls.

Steht wo?

§ 4 (4) EStG
§ 7 (1) S. 1 EStG
R 7.1 (1) S. 1 EStR