Vorsteuer Abgabe -> 1% Regelung für Auto sinnvoll?

Guten Tag,

ich habe eine wichtige Frage zur MWST. Ich verdiene ca. 10000€ jährlich aus meiner Selbstständigkeit. Ich fahre mit meinem Privat PKW ca. 70% gewerblich und tanke für ca. 150€ im Monat.
Der NP des Wagens war 14.000€.
Jetzt darf ich ja bei der Vorsteuer alle MWST von Tankbelegen oder Autoreparturen absetzten, muss dann aber meinen PKW versteuern. So richtig habe ich das mit der 1% Regelung oder Fahrtenbuch verstanden. Lohnt sich das für mich oder eher nicht? Kann mir jemand eine kurze Kalkulation aufzeigen?? Das wäre nett.
Vielen Dank

Hallo Cruciani

tut mir Leid, die Darstellung bekomme ich in diesem Editor nicht besser hin ohne html. Da ich schnell gerechnet habe, wäre es ganz gut, die Berechnungen noch mal zu kontrollieren :smile:
Leider kann man hier in diesen Editor auch kein Excel einfügen…

Sie nutzen das Auto mind. zu 50% betrieblich, so kann die private Nutzung = unentgeltliche Wertabgabe nach der 1% Regelung oder nach dem Fahrtenbuch ermittelt werden.

1% Regel:

1% vom Bruttolistenpreis x Anzahl Monate
-> 1% v. 14.000 € x 12 Monate
= unentgeltliche Wertabgabe bzw. privater Nutzungsanteil
1.680 €
./. 20% umsatzsteuerfreie Kosten
-336 €
= Privater Nutzungsanteil ohne Umsatzsteuer
1.344 €

  • gesetzliche Umsatzsteuer 19%
    255 €

Erläuterung:
Ihre zu versteuernde Einnahme beträgt 1.680 € zzgl. USt 255 €, insgesamt 1.935 €.

Fahrtenbuch:

KfzKosten
AfA (14.000 € /6 Jahre - sofern 14.000 € = Anschaffungskosten)
2.333 €
Tankkosten(150 € * 12 Monate)
1.800 €
Kfz Versicherung z.B.
250 €
Kfz Steuer z.B.
250 €
Kfz Reparaturen z.B.
500 €
Kfz Kosten in Summe:
5.133 €
dv. 30% Privater Nutzenanteil
1.540 €
./. 20% USt-freie Kost.
-308 €
= Privater Nutzungsanteil
1.232 €

  • gesetzliche Umsatzsteuer 19%)
    234 €

Ihre zu versteuernden Einnahmen betragen zzgl. USt 1.774 €

In der Rechnung mangels Angaben bleiben unberücksichtigt: Fahrten zw. Arbeitsstätte und Wohnung

Weitere Anmerkungen:

geldwerte Vorteil Privatnutzung > Fahrzeugwert, so ist der geldwerte Vorteil auf den Fahrzeugwert begrenzt.
Der Bruttolistenpreis ist der Preis des Wagens bei Erstzulassung. Haben Sie den Wagen gebraucht gekauft,
so liegen ihre sog. Anschaffungskosten unterhalb des Bruttolistenpreises. Für die 1% Regelung ist der Bruttolistenpreis maßgebend nicht die Anschaffungskosten.
beste Grüße!!

Melanie

Hallo,

danke für die Mühe und tolle Antwort.
Ich bin mir einfach noch nicht sicher, ob es sich lohnt meinen Wagen überhaupt gewerblich geltend zu machen?
Ich fahre ca. 800 km/ Woche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Zudem ist der Wagen Baujahr 2009. Also ca. 4 Jahre alt.
Noch habe ich die Tankbelege lediglich aufbewahrt.
Würden Sie die 19% MWST von Reparaturen und Tankbelegen abziehen?
Vielen Dank für Ihre tolle Hilfe!!!

Hallo,

wenn die beruflichen/betrieblichen Kosten die privaten Kosten übersteigen, dann sollte es sich sicherlich lohnen. Auf der einen Seite haben Sie ja Einnahmen (der private Anteil) auf der anderen Seite Ausgaben (der gewerbliche Anteil).

Die von mir skizzierte Rechnung war nicht ganz vollständig. Es fehlt die Entfernungspauschale, für die richtige Ermittlung der Abschreibungen braucht es mehr Details etc.

Jemand, der im Bereich des Steuerrechts tätig ist, erstellt Ihnen in Null-Komma-Nix eine vollständige steuerliche Gewinnermittlung für Ihr ganzes Gewerbe, also einschließlich der privaten Kfz-Nutzung. Ich empfehle ein mündliches Gespräch mit einer kleinen Steuerkanzlei. In einem mündlichen Gespräch können Ihre persönlichen Verhältnisse besser Berücksichtigung finden und Sie erhalten noch hier und da Tipps, die Sie, sofern Sie es für die Zukunft wünschen, selbsständig umsetzen können. Ich würde einmal Ihre Verhältnisse offen darlehen und durchanalysieren lassen. Das ist auch nicht so teuer. Und Sie können anschließend immer noch überlegen, ob Sie die steuerrechtlichen Sachen vollständig outsourcen, also durch einen Steuerberater machen lassen wollen, oder nur gelegentlich in spezifischen Fragestellungen das Gespräch suchen.

beste Grüße

Melanie

PS: ich liebe ja das Steuerrecht total. Und bin in einer Kanzlei Steuerassistentin *stolz_guck. Aber ich bin erst seit einem Jahr dabei und freue mich über Fragen. Dennoch empfehle ich das Gespräch mit jmd. der sich so richtig auskennt und Ihre Verhältnisse mal analysiert. Das ist auch echt spannend :smile:

Liebe Grüße!!

Melanie

PS: bei der Berechnung bin ich von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgegangen… unter best. Voraussetzungen ist der Gewinn anders zu ermitteln.

Wow super. Vielen Dank für die Antwort.
Also das Auto wird überwiegend gewerblich genutzt.
Die Frage ist nun, wenn ich in den Urlaub fahre, z.B. Richtung Süden Deutschlands, kann ich dann auch die Tankbelege abziehen? ODer nur Fahrten zwischen Heimat und Arbeitsstätte?? Das wäre die letzte Frage :smile:
Da ich im Sommer eine Reise nach Italien mache (mit privat PKW)!
Liebe Grüße und vielen Dank für alles

PS: bei der Berechnung bin ich von der Gewinnermittlung nach §
4 Abs. 3 EStG ausgegangen… unter best. Voraussetzungen ist
der Gewinn anders zu ermitteln.

also soweit ich weiß, verhält es sich so:

tatsächliche Kosten -> Fahrtenbuchregelung.
es werden die Kosten des Autos vollständig ermittelt und dann die Kosten auf die betrieblich gefahrenen und privat gefahrenen Kilometer verteilt. Also musst du ALLE Kosten ermitteln, egal ob jetzt auf einer Privatfahrt oder einer betrieblichen Fahrt.

also Tankbelege: 1000 EUR
300 km private Fahrten
700 km betriebliche Fahrten

Tankkosten privat: 300 EUR
Tankkosten betrieblich: 700 EUR