Hallo Cruciani
tut mir Leid, die Darstellung bekomme ich in diesem Editor nicht besser hin ohne html. Da ich schnell gerechnet habe, wäre es ganz gut, die Berechnungen noch mal zu kontrollieren 
Leider kann man hier in diesen Editor auch kein Excel einfügen…
Sie nutzen das Auto mind. zu 50% betrieblich, so kann die private Nutzung = unentgeltliche Wertabgabe nach der 1% Regelung oder nach dem Fahrtenbuch ermittelt werden.
1% Regel:
1% vom Bruttolistenpreis x Anzahl Monate
-> 1% v. 14.000 € x 12 Monate
= unentgeltliche Wertabgabe bzw. privater Nutzungsanteil
1.680 €
./. 20% umsatzsteuerfreie Kosten
-336 €
= Privater Nutzungsanteil ohne Umsatzsteuer
1.344 €
- gesetzliche Umsatzsteuer 19%
255 €
Erläuterung:
Ihre zu versteuernde Einnahme beträgt 1.680 € zzgl. USt 255 €, insgesamt 1.935 €.
Fahrtenbuch:
KfzKosten
AfA (14.000 € /6 Jahre - sofern 14.000 € = Anschaffungskosten)
2.333 €
Tankkosten(150 € * 12 Monate)
1.800 €
Kfz Versicherung z.B.
250 €
Kfz Steuer z.B.
250 €
Kfz Reparaturen z.B.
500 €
Kfz Kosten in Summe:
5.133 €
dv. 30% Privater Nutzenanteil
1.540 €
./. 20% USt-freie Kost.
-308 €
= Privater Nutzungsanteil
1.232 €
- gesetzliche Umsatzsteuer 19%)
234 €
Ihre zu versteuernden Einnahmen betragen zzgl. USt 1.774 €
In der Rechnung mangels Angaben bleiben unberücksichtigt: Fahrten zw. Arbeitsstätte und Wohnung
Weitere Anmerkungen:
geldwerte Vorteil Privatnutzung > Fahrzeugwert, so ist der geldwerte Vorteil auf den Fahrzeugwert begrenzt.
Der Bruttolistenpreis ist der Preis des Wagens bei Erstzulassung. Haben Sie den Wagen gebraucht gekauft,
so liegen ihre sog. Anschaffungskosten unterhalb des Bruttolistenpreises. Für die 1% Regelung ist der Bruttolistenpreis maßgebend nicht die Anschaffungskosten.
beste Grüße!!
Melanie