Vorsteuer ans FA zurück wenn Ware weg?

Hallöchen, ich hoffe mir kann jemand helfen??

Wenn man z. B. ein Nebengewerbe bei Ebay, als Unternehemer über 17500 € beim Finanzamt angemeldet hat, und man daher auch monatlich eine Vorsteuer geltend macht:

… und man ein Paket mit Ware bestellt, dieses jedoch an die Absenderin zurückgeht und man seit fast einem halben Jahr mit ihr und der DPD im Kriegsteht, da angeblich keiner weiss wo die Ware ist!!! (Wert ca. 350€!) Toll…:frowning: und man die Vorsteuer schon vom FA geholt hat, die Ware ja aber nur verkauft werden kann, wenn man sie überhaupt noch bekommt!

Muss man die Vorsteuer dann eigentlich ganz zurückzahlen oder reicht es, dass man die Sachen für gewerbliche Zwecke gekauft hat? Prüft das Finanzamt überhaupt genau, ob man jeden einzelnen Atikel auch weiterverkauft habe? Kann ja auch mal was kaputt gehen oder so?

Ich hoffe die Frage darf hier so gestellt werden…:smile:

Grüße

die Vorsteuer braucht nicht zurück gezahlt werden, denn die Ware wurde ja bezahlt - man muss aber glaubhaft machen können, wie der Fall lag - ggf. sogar Anzeige erstatten, wenn man vermutet, dass man betrogen wurde. Und diese Unterlagen dienen dann als Nachweis, dass ein betrieblicher Kauf bzw. Bezahlung vorlag! Gab es denn auch eine ordentliche Rechnung mit korrektem USt-Ausweis und Steuernummer des Absenders??

E.