Ein Steuerpflichtiger ist verheiratet und betreibt ein Unternehmen. Seine Frau erbringt für Ihn steuerbare und steuerpflichtige Leistungen in den Jahren 1996 bis 2003 ohne allerdings die Umsatzsteuer in den Rechnungen an ihn auszuweisen. Bei einer Betriebsprüfung stellt der Prüfer dieses fest und der Finanzbeamte erlässt pflichtbewusst Umsatzsteuerbescheide für die o.g. Jahre nebst Zinsen.
Die Ehefrau erstellt daraufhin berichtigte Rechnung mit korrektem Umsatzsteuerausweis im Jahre 2004 für die Jahre 1996 bis 2003.
Könnte der steuerpflichtige Ehemann theoretisch die Vorsteuer aus diesen Rechnungen vom Finanzamt erstattet bekommen?
Bekäme er auch die Zinsen dazu erstattet?
Für den geneigten Leser wäre sicherlich auch die Angabe einer evtl. vorhandenen Rechtsgrundlage interessant.
Hallo!
Könnte der steuerpflichtige Ehemann theoretisch die Vorsteuer
aus diesen Rechnungen vom Finanzamt erstattet bekommen?
Der eine Leistung empfangende Unternehmer kann die ausgewiesene USt grds. als Vorsteuer abziehen, es sei denn, er erbringt seinerseits nur solche umsatzsteuerfreien Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen bzw. er ist Kleinunternehmer und deshalb weitestgehend wie eine Privatperson zu behandeln.
Bekäme er auch die Zinsen dazu erstattet?
Welche Zinsen? Die Vorsteuer ist erst heute (Voranmeldung …/2004) nach § 15 Abs.1 UStG abziehbar, weil vorher keine Rechnung iSd. § 14 Abs.1 UStG vorlag.
Ciao!
Nemo
Bekäme er auch die Zinsen dazu erstattet?
Welche Zinsen? Die Vorsteuer ist erst heute (Voranmeldung
…/2004) nach § 15 Abs.1 UStG abziehbar, weil vorher keine
Rechnung iSd. § 14 Abs.1 UStG vorlag.
Ich habe mich einmal durch die §§ gewühlt und möchte auf folgenden Zusammenhang verweisen:
§ 233a Abs.2 Satz 1 und Satz 3 AO i.V.m.
§ 13 Abs.1 a) Satz 1 UStG i.V.m.
Nr. 4 Satz 5 und Nr. 69.1 AEAO zu §233a AO
Demnach wären vom FA Zinsen für die jetzt erst angemeldeten Vorsteuern zu zahlen.
Thorsten
hi,
nein, der vorsteuerabzug kommt nicht rückwirkend, sondern erst zum zeitpunkt der rechnungskorrektur. also recht zum vorsteuerabzug mit zeitpunkt der übergabe der korrekten rechnungen. demzufolge kein zinslaufbeginn nach AO, da wohl noch keine 15 monate um sind.
mfg vom
showbee