Hallo,
habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Jetzt hab ich ein Problem mit der Umsatzsteuervoranmeldung.
Meine Tätigkeit besteht im Erstellen von Webseiten und nun habe ich mir im Februar einen neuen Computer gekauft. Von diesem kann ich ja die 16% Mwst mit der mwst meiner Einnahmen verrechnen? Wenn ich nun aber im Februar keine Einnahmen hatte, kann ich dann die etwa 100€ Mwst trotzdem auf der Umsatzsteuervoranmeldung mit angeben?
Das muss dann unter ‚Abziehbare Vorsteuerbeträge (56) - Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen‘, richtig?
Ist es egal, wenn die Ausgaben für den Computer meine Einnahmen übersteigt?
Hallo,
habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Jetzt hab ich ein
Problem mit der Umsatzsteuervoranmeldung.
Meine Tätigkeit besteht im Erstellen von Webseiten und nun
habe ich mir im Februar einen neuen Computer gekauft. Von
diesem kann ich ja die 16% Mwst mit der mwst meiner Einnahmen
verrechnen? Wenn ich nun aber im Februar keine Einnahmen
hatte, kann ich dann die etwa 100€ Mwst trotzdem auf der
Umsatzsteuervoranmeldung mit angeben?
Kannst Du!
Das muss dann unter ‚Abziehbare Vorsteuerbeträge (56) -
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von
Gegenständen‘, richtig?
Nein! Ausser Du hast Deinen Computer im EU-Ausland erworben.
Die Vorsteuer aus Rechnuingen von deutschen Unternehmern kommt in das Feld abziehbare Vorsteuer.
Ist es egal, wenn die Ausgaben für den Computer meine
Einnahmen übersteigt?
UStlich ja.
Grüße
Chris
P.S.: Du weisst was die Kleinunternehmerregelung ist und kannst/möchtest diese nicht in anspruch nehmen?
Erstmal danke für die Antwort. Die Kleinunternehmerreglung möchte ich nicht in Anspruch nehmen.
Wie sieht es denn aus, wenn ich in einem Monat etwas (zB. Computerteile) gekauft habe, für den ich die US-VA aber schon gemacht habe. Gibt es eine Möglichkeit die Steuern doch noch wiederzubekommen? Wenn ja wie?
Und wäre es für einen Kleinunternehmer nicht auch besser statt der monatlichen USVA eine vierteljährliche zu machen? Es lohnt sich sonst ja nicht so sehr… Das kann ich dann aber einfach bei FA beantragen oder?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie sieht es denn aus, wenn ich in einem Monat etwas (zB.
Computerteile) gekauft habe, für den ich die US-VA aber schon
gemacht habe. Gibt es eine Möglichkeit die Steuern doch noch
wiederzubekommen? Wenn ja wie?
Berichtigte UStVA abgeben oder einfach im nächsten Monat berücksichtigen oder in der USt-Jahreserklärung berücksichtigen.
Und wäre es für einen Kleinunternehmer nicht auch besser statt
der monatlichen USVA eine vierteljährliche zu machen? Es lohnt
sich sonst ja nicht so sehr… Das kann ich dann aber einfach
bei FA beantragen oder?
Im Jahr der Betriebseröffnung und dem folgenden Jahr besteht der Gesetzgeber inzwischen auf einem monatlichen Voranmeldungszeitraum.
gut, vielen Dank nochmal.
Aber eine Frage hab ich da noch, wie sieht es denn mit den Rechnungen der gekauften Ware aus? Die vom Finanzamt wollen die ja sicher sehen. Schickt man dann gleich mit der Umsatzsteuervoranmeldung eine Kopie mit oder macht man das bei der Steuererklärung, oder wie?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
gut, vielen Dank nochmal.
Aber eine Frage hab ich da noch, wie sieht es denn mit den
Rechnungen der gekauften Ware aus? Die vom Finanzamt wollen
die ja sicher sehen. Schickt man dann gleich mit der
Umsatzsteuervoranmeldung eine Kopie mit oder macht man das bei
der Steuererklärung, oder wie?
Anders als bei der Einkommensteuer bekommt das FA keine Belege.
Die Rechnungen der Lieferanten, Deine Rechnungen, Überweiusungsbelege, Quittungen usw., also alles, was die Richtigkeit Deiner Angaben beweist, hebst Du gut auf (>=10 Jahre lang)
Das FA bekommt höchstens eine Listen mit Summen.
Wenn Sie wollen, besuchen sie Dich und gucken mal in Deine Ordner.