Vorsteuer aus Finanzierungsrate geltend machen?

Hallo ihr Lieben,

man nehme an jemand besitzt seit letztem Jahr einen Onlineshop und vertreibt dort Fahrzeugtuningteile.
Im August letzten Jahres hat er über seinen Vater einen gebrauchten Golf V mit einer 3-Wegefinanzierung (Ballonkredit) erhalten.
Die monatliche Rate hierfür liegt bei 99€.
Wie ist es nun mit dem Vorsteuerabzug?
Kann er die Vorsteuer jeder monatlichen Rate in der jeweiligen monatlichen Voranmeldung geltend machen? Die komplette Vorsteuer des Fahrzeuges aus der Rechnung kann er ja nicht geltend machen, da mit Ablauf der Finanzierung das Fahrzeug ja nicht ihm gehört sondern noch eine Schlussrate offen ist oder?

Kann er denn überhaupt Vorsteuer geltend machen, bzw. das Fahrzeug per 1% Regel versteuern wenn der Vertrag und die Zulassung etc. alles auf seinen Vater läuft? Die Gewerbeanmeldung etc. läuft ausschließlich über Ihn.

Ich bedanke mich schonmal sehr im Voraus für alle Antworten!

Grüße

Hallo,

Im August letzten Jahres hat er über seinen Vater einen
gebrauchten Golf V mit einer 3-Wegefinanzierung (Ballonkredit)
erhalten.:

Die Rechnung über die Fahrzeuganschaffung lautet auf wen? Nur wer Rechnungsempfänger ist, kann Vorsteuer geltend machen.

Kann er die Vorsteuer jeder monatlichen Rate in der jeweiligen
monatlichen Voranmeldung geltend machen? Die komplette
Vorsteuer des Fahrzeuges aus der Rechnung kann er ja nicht
geltend machen, da mit Ablauf der Finanzierung das Fahrzeug ja
nicht ihm gehört sondern noch eine Schlussrate offen ist oder?:

Wenn, dann gibt es einen kompletten Vorsteuerabzug aus der Anschaffung. Vorausgesetzt man ist Rechnungsempfänger für die Anschaffung.

Kann er denn überhaupt Vorsteuer geltend machen, bzw. das
Fahrzeug per 1% Regel versteuern wenn der Vertrag und die
Zulassung etc. alles auf seinen Vater läuft? Die
Gewerbeanmeldung etc. läuft ausschließlich über Ihn.:

Wenn das Fahrzeug nicht im Eigentum steht, dann nicht. Man könnte die laufenden Kosten als Kosten für Fremdfahrzeuge einbuchen mit Vorsteuerabzug. Die 1%-Regelung ist nur mäglich, wenn man wirtschaftlicher Eigentümer ist, oder ein gültiger Leasingvertrag vorliegt. Ein Leasingvertrag ist auch zwischen Vater und Sohn möglich.

Gruß
Lawrence