angenommen ein Firma würde über ein großes Auktionshaus von
einer privaten Person einen Posten kaufen.
a.) Wenn der Verkäufer keine MwSt ausweisen kann, kann der
Käufer (Firma) dann Vorsteuer buchen?
Nein, weil im Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten ist.
b.) Wenn nicht muss die Firma beim Verkauf noch mal Ust
draufschlagen, wobei der private Käufer ja eigentlich schon
beim Einkauf Usst gezahlt hat?
Wieso nochmal Umsatzsteuer draufschlagen ?
Wenn die Firma umsatzsteuerpflichtig ist, muss sie Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.
Ob beim Einkauf Vorsteuer gezogen werden konnte, spielt überhaupt keine Rolle.
kleines Krümelchen noch zur Ergänzung der richtigen Auskunft von Petz: Es kann sein, dass in dem beschriebenen Vorgang die Voraussetzungen für die sog. Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG erfüllt sind - am besten im Originaltext nachlesen.
In diesem Fall ist USt für den Händler bloß auf die Differenz VK/EK fällig, und er darf keine USt ausweisen.
angenommen ein Firma würde über ein großes Auktionshaus von
einer privaten Person einen Posten kaufen.
a.) Wenn der Verkäufer keine MwSt ausweisen kann, kann der
Käufer (Firma) dann Vorsteuer buchen?
Nein, weil im Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten
ist.
Gruß
Petz
Hallo Petz,
der Privateverkäufer darf überhaupt keine Rechnung ausstellen. Ansonsten täuscht er ein Gewerbe vor. Das einzige was er ausstellen darf ist eine Quittung, aber ohne MwSt.
Gruß
Minnie