Vorsteuer bei gebrauchten Investitionsgütern

Hallo,
ich stehe gerade vor der Frage wie ich gebrauchte Investitionsgüter steuerlich geltend machen soll. Nehmen wir an ich habe bei ebay eine gebrauchte Telefonanlage gekauft die ich selbst betrieblich nutzen will (ich meine also nicht die Differenzbesteuerung bei wiederverkauf). Ich habe die Originalrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vom Vorbesitzer (nehmen wir an 1000,- EUR + 190,- EUR MwSt). Diese Rechnung lautet natürlich nicht auf meinen Namen. Kann ich trotzdem vom Kaufpreis den ich an den Vorbesitzer gezahlt habe (nehmen wir an 800,- EUR ohne MwSt.) einen Vorsteuerabzug geltend machen? Für die Telefonanlage wurde ja ursprünglich vom Vorbesitzer die Mehrwertsteuer bezahlt. Der Vorbesitzer war allerdings Privatmann und hat mir die Telefonanlage ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer weiterverkauft.
Wenn jemand weiss wie hier zu verfahren ist währe ich für eine Antwort dankbar.

nein, nur wenn Sie eine richtige Rechnung an SIE mit USt haben, ist eine Vorsteuer abzugsfähig! Der Privatmann kann keine USt in Rechnung stellen!
Also 800,-- als AK!

E.

hallo,

ich empfehle die Lektüre des §14 UStG (Umsatzsteuergesetz) :smile:

Gruß
Sonja