hallo,
bei der steuerlichen Behandlung von PKW-Kauf, Dienstfahrzeug eines Freiberuflers, das auch privat genutzt wird gibt es ja für das Jahr 2003 die Wahlmöglichkeit 50% oder 100% Vorsteueranspruch (wobei bei den 100 % für den privaten Anteil USt. gezahlt werden muss.)
Nun meine Frage: Bezieht sich das sowohl auf die Anschaffung als auch auf die laufenden Kosten.
Wenn so ein PKW z.B. 20.000 € gekostet hat, können dann in einem Jahr 3200 € als Vorsteuer angesetzt werden?
Können 100 % der laufenden Kosten angegeben werden, auch wenn eine Privatnutzung vorliegt?
Danke für jeden Hinweis
Liebe Grüße, Birgit
Hallo Birgit,
so wie das Kfz dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde, so sind auch die laufenden Kosten zu behandeln.
Das bedeutet, wenn für das Kfz nur 50% Vorsteuer geltend gemacht wurde, können auch nur 50% der Vorsteuer aus den laufenden Kosten geltend gemacht werden. Umsatzsteuerlich ist dann keine private Kfz-Nutzung zu versteuern. Ertragsteuerlich (ESt) gilt natürlich nach wie vor die 1%-Regelung oder Fahrtenbuch.
Wenn für das Kfz 100% Vorsteuer geholt wurde, gilt das auch für die laufende Kosten. Hier ist allerdings die private Kfz-Nutzung auch umsatzsteuerpflichtig. Aus Vereinfachungsgründung erkennt das Umsatzsteuerrecht auch die 1%-Regelung als Grundlage zur Berechnung der privaten Kfz-Nutzung an.
Grüßle Soni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]