Vorsteuer beim Kauf von Kleinkram

Herr Mustermann betreibt ein Gewerbe. Er benötigt für heute umgehend eine Menge Schreibwaren. Er fährt runter in den Schreibwarenhandel und erhaelt einen gewöhnlichen Kassenzettel mit seiner Ware.

Was kann er damit steuerlich anfangen? Lässt sich da Vorsteuer ziehen?
Auf den gewöhnlichen Kassenzetteln aus dem Supermarkt ist ja beispielsweise der Lieferempfänger niemals angegeben, was der Fiskus jedoch fordert.

Wie sollte sich Herr Mustermann in einem solchen Fall verhalten, wenn er Vorsteuer buchen möchte?

Hi !

Grundsätzlich wäre hier sicherlich das Brett „Steuern“ bessern gewesen.

Wie sollte sich Herr Mustermann in einem solchen Fall
verhalten, wenn er Vorsteuer buchen möchte?

Aus dem derzeitigen Beleg ist, solange es sich nicht um eine Kleinbetragsrechnung im Sinne der § 33 UStDV handelt, der Vorsteuerbazug nicht möglich. Da aber der Schreibwarenladen (= Unternehmer) über § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG verprflichtet ist, innerhalb von 6 Mantaen an den anderen Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen, sollte man dort einfach noch mal hingehen und um diese Rechnung bitten. Aus dieser Rechnung ist dann (hoffentlich) auch der Vorsteuerabzug zulässig.

BARUL76

Herr Mustermann betreibt ein Gewerbe. Er benötigt für heute
umgehend eine Menge Schreibwaren. Er fährt runter in den
Schreibwarenhandel und erhaelt einen gewöhnlichen Kassenzettel
mit seiner Ware.

Kommt auf den „gewöhnlichen“ Kassenzettel darauf an. Wenn keine MwSt. ausgewiesen ist, kann Herr M. keine Vorsteuer geltend machen.
Wenn allerdings die MwSt. auf den Kassenzettel ausgewiesen, und die Adresse des Schreibwarenhandels drauf ist, kann man auch Vorsteuer geltend machen.

Gruß

Pallistor

Servus Pallistor,

woran erkennst Du im vorliegenden Fall, daß der Betrag jeweils nicht mehr als 100 € ausmacht?

Schöne Grüße

MM