Hallo,
mal wieder eine Frage zum Thema Vorsteuererstattung innerhalb der EU.
Angenommen, ein in Deutschland ansässiger Unternehmer mit dt. USt-IDNr. hat via ebay bei einem Händler in Österreich einen Computer gekauft, der per Post nach Deutschland geliefert wurde. Der Käufer tätigt in Österreich keinerlei Umsätze und hat dort auch keinen Sitz o.ä.
Hierfür hat der Händler allerdings via Paypal den vollen Betrag inkl. österreichischer MwSt kassiert und auf seiner mitgeschickten Rechnung die MwSt. auch entsprechend ausgewiesen.
Wäre der Händler in Österreich nun nach Angabe der USt-IDNr des Käufers verpflichtet, die Rechnung nachträglich zu korrigieren und die einbehaltene MwSt. zu erstatten, da es sich ja um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelte?
Oder hängt dies von Lust & Laune des Verkäufers ab - und ggf. müsste der Käufer den Weg über den Vergütungsantrag gehen?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank