Guten Tag,
Ich war mehrere Jahre im industriellen Einkauf tätig, dann bei einem Bauträger. Da mir die Art u. Weise wie mit Kunden und Handwerkern umgegangen wird (auch die Preisfindung) nicht behagt hat, habe ich mich jetzt selbständig gemacht.
Ich biete u.A. Investoren einen kpl. transparenten Bauservice an. Mache im Prinzip das gleiche wie ein GU, nur verlange ich für meine Diesntleistung einen fixen Betrag und der AG begleicht nach Bauabnahme die Handwerksrechnungen direkt.
Nun biete ich diese Dienstleistung auch Privatleuten an. Wie gehe ich bezüglich Vorsteuer am Besten vor. Wenn der Privatmann direkt die Bauwerksleistungen bezahlt, muß er dann die MwSt. erbringen? Wenn ich als Selbständiger die Bauleistungen einkaufe, kann ich dann die Vorsteuer geltend machen? Muß ich z.B. einen schlüsselfertigen Bau (ohne eigenes Grundstück) mit MwSt. veräußern. Suche noch das optimale Modell, um meinen Kunden die bestmögliche Kalklulation anbieten zu können.
Guten Tag BOB 99
Meiner Meiung nach ist das eine Fragen für einen Steuerberater!
Viel Erfolg
mfG W.Oswald
Hallo,
tut mir doppeld leid BOB99.
- ist die Anfrage von mir nicht registriert worden und 2. kenne ich mich mit der Thematik nicht aus.
Ich hoffe, Sie haben dennoch bereits ihr Modell für Ihre Kunden finden können.
Grüße
Uwe