Hallo!
bin am Anfang meiner „freiberuflichen“ Buchhalterlehre…
Welche verschiedenen Vorsteuerabzüge gibt es?
Z.B. Mehrwertsteuer 7% = Vorsteuerabzug 7%, ebenso 19%.
Gibt es Betriebsausgaben, bei denen ich nicht den vollen, oder gar keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann?
Z.B. bei Reisekostenpauschalen kann ich keien Vorsteuer geltend machen.
Wie sieht es bei Betriebsausgabe aus, die ich auch priavt nutze?
Z.B. Laptop
Vielleicht kennt jemand die Antwort, oder kann mir sagen, wo ich etwas finde, oder mit welchen Begriffen ich suchen muss.
Viele Grüße!
Servus,
erstmal kann man den Vorsteuerabzug nur geltend machen, wo er ordnungsgemäß ausgewiesen ist. Von daher braucht man nicht zu spekulieren - wo keine USt auf der Rechnung ausgewiesen ist, gibts auch keinen Vorsteuerabzug.
Näheres zum Thema, wie eine Rechnung aufgebaut sein muss, damit überhaupt Vorsteuer abgezogen werden kann, steht in § 14 Abs. 4 UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Vorsteuerabzug hängt außerdem davon ab, ob die betreffende Leistung für das Unternehmen bezogen worden ist. Bei Leistungen, die nur teilweise für das Unternehmen bezogen werden (z.B. Telefon bei Einzelunternehmen), gibts auch bloß den teilweisen Vorsteuerabzug.
Daß aus Pauschalen keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann, ergibt sich daraus, daß Vorsteuer nur das ist, was in Rechnungen von anderen Unternehmern als USt ausgewiesen ist.
– Es gibt hier alle möglichen Softwareschmieden, die die armen Gründer zusätzlich verwirren, indem sie den Vorsteuerabzug an die Art der Ausgaben knüpfen. Das ist Unsinn.
Schöne Grüße
MM
Guten Morgen!
vielen Dank für die Antowrt!
- wo keine USt auf der Rechnung ausgewiesen ist,
gibts auch keinen Vorsteuerabzug.
–> also sind Fahrkarten für den öffentl. Nahverkehr die einzige Ausnahme?
Bei Leistungen, die nur teilweise für das Unternehmen bezogen
werden (z.B. Telefon bei Einzelunternehmen), gibts auch bloß
den teilweisen Vorsteuerabzug.
Wie wird das z.B. beim Kauf eines Telefons geregelt. Beim Geschäftswagenkauf ist es ja so, dass die volle Vorsteuer geltend gemacht wird, für die privaten Fahrten dann aber Ust gezahlt werden muss.
Schöne Grüße!
Vorsteuer Telefonrechnungen Theorie und Praxis
Hi !
Wie wird das z.B. beim Kauf eines Telefons geregelt.
In der Theorie ist es so, dass aus jeder einzelnen Telefonrechnung nur die Vorsteuer gezogen werden darf, die auf die betrieblichen Telefonate entfällt.
In der Praxis ist es aber noch üblich, dass monatlich die volle Vorsteuer gezogen wird und mit dem Jahresabschluss ein „Eigenverbrauch“ + Umsatzsteuer gebucht wird.
BARUL76
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Okay … bin ja eher der praktische Typ… ;o)
Danke für die Antwort!