Vorsteuer in Buchhaltung bzw. in der Voranmeldung

Hallo,

hätte mal eine Frage bezüglich der Vorsteuer bzw. der Umsatzsteuer ( Mwst. ) in Sachen Buchhaltung. Ich habe seit Anfang 2011 musste ich meinen Status als Kleinunternehmer wegen der Überschreitung von den 17500€ aufgeben und umstellen auf normalen Gewerbetreibenden. Nun darf bzw. muss ich die Mwst, oder auch Umsatzsteuer ausweisen. Wenn ich nun am Monatsende meine Vorsteueranmeldung mache, bekomme ich was vom Finanzamt ( Vorsteuer ) oder ich bezahle dem Amt was ( Umsatzsteuer ). Nun frage ich mich ob ich das erhaltene oder gezahlte Geld in der Buchhaltung irgendwo verbuchen muss? Etwa in der nächsten Steuervoranmeldung oder muss ich eine berichtigte Steuererklärung machen? Denn die Vorsteuer ist ja aus meiner Sicht eine Einnahme und die Umsatzsteuer eine Ausgabe. Schon mal ein danke für eure hilfe.

Grüße

steuer und vorsteuer werden ja in der voranmeldung selbst miteinander verrechnet. und wenn du was zahlen musst, so ist das ja kein umsatz. und wenn du was zurück erhällst auch nicht. erst recht keine vorsteuer.