Hallo zusammen,
wenn jemand ein Gewerbe hat, vorsteuerabzugsberechtigt ist und eine EÜR mit IST-Versteuerung macht, wie ist das dann mit der Vorsteuer am Jahresende.
Zum Jahresende hat er nun alle Rechnungen von seinen Lieferanten eingebucht, um sich die Vorsteuer zu holen.
Da er aber die Rechnungen erst im neuen Jahr bezahlt hat, hat er den Wareneingang umgebucht und im neuen Jahr wieder eingebucht. Wirkt sich ja lt. Zahlung erst im nächsten Jahr gewinnmindernt aus.
Was ist aber nun mit der Vorsteuer aus diesen Rechnungen? Muss er die auch umbuchen?
Dann stimmen die Zahlen in der Umsatzsteuererklärung und in der EÜR aber nicht überein!? Ist das so?
Darf man ein Vorsteuerkonto direkt bebuchen?
Vorab Danke für die Hilfe!
Gruß
GK