Hallo Wissende,
angenommen, ein Unternehmer ist zu vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Es sollten folgende Einkünfte bestehen:
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Vermietung (Wohnraum privat, nicht an ein Gewerbe)
- Einkünfte aus Kapitalanlage
Nun kann man ja in der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung die Vorsteuer abziehen. Die Frage ist nur: Wenn bis jetzt erst in einem Bereich Einnahmen angefallen sind (Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit), was macht man z.B. mit der Vorsteuer aus dem Bereich Kapitalanlage? Gibt man die trotzdem mit an, oder erst bei der Jahresabrechnung?
*???*
Schöne Grüße
Petra