Vorsteuer nach Einkommensarten trennen?

Hallo Wissende,

angenommen, ein Unternehmer ist zu vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Es sollten folgende Einkünfte bestehen:

  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung (Wohnraum privat, nicht an ein Gewerbe)
  • Einkünfte aus Kapitalanlage

Nun kann man ja in der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung die Vorsteuer abziehen. Die Frage ist nur: Wenn bis jetzt erst in einem Bereich Einnahmen angefallen sind (Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit), was macht man z.B. mit der Vorsteuer aus dem Bereich Kapitalanlage? Gibt man die trotzdem mit an, oder erst bei der Jahresabrechnung?

*???*

Schöne Grüße

Petra

weder bei Vermietung rovaten Wohnraums nich bei Ausgaben für eine - welche - Kapitalanlage fallen abzigsfähige Vorsteuern an - also nur bei freiberufl. = selbst. Tätigkeit.

Lia

Hallo,

  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit:

ist dassselbe

  • Einkünfte aus Vermietung (Wohnraum privat, nicht an ein
    Gewerbe)
  • Einkünfte aus Kapitalanlage:

eine Vorsteuer hieraus hat nichts mit der selbständigen Tätigkeit zu tun und deshalb kann hier auch keine Vorsteuer vom Finanzamt geholt werden.

Nun kann man ja in der vierteljährlichen
Umsatzsteuervoranmeldung die Vorsteuer abziehen. Die Frage ist
nur: Wenn bis jetzt erst in einem Bereich Einnahmen angefallen
sind (Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit), was macht man
z.B. mit der Vorsteuer aus dem Bereich Kapitalanlage? Gibt man
die trotzdem mit an, oder erst bei der Jahresabrechnung?:

Nein, auch nicht am Jahresende, sondern gar nicht!
Man gibt ja auch nicht die Vorsteuer aus dem Einkauf einer Wurstsemmel zum privaten Genuß an.

Gruß
Lawrence