Vorsteuer nachreichen, Änderungen nach Jahren

Hallo,

wie lange kann Vorsteuer nach erfolgter Meldung an das Finanzamt als Änderung (Korrektur) nachgereicht werden? Beispiel: Es taucht eine Rechnung heute auf, die 2008 gebucht werden sollte, dies aber irgendwie nicht passierte (Fehler des Steuerberaters, einige hundert Euro Vorsteuer).

Gruß
Selorius

Es taucht eine Rechnung heute auf, die 2008 gebucht
werden sollte,

Die kann auch heute gebucht werden.

Zitat:
_§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

  1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, daß der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt._

Sofern man aber die Rechnung für 2008 buchen bzw. nachreichen möchte, muß man prüfen, ob der Umsatzsteuerbescheid noch änderbar ist. Grundsätzlich steht dieser als Steueranmeldung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO, dieser kann aber durch gesonderten Bescheid bzw. Nebenbestimmung inzwischen entfallen sein. Davon abgesehen entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung mit Ablauf der Festsetzungsfrist.

Die Festsetzungsfrist beträgt mindestens 5 Kalenderjahre nach 2008, somit bis Ende 2013.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Verzinsung wäre noch ein Entscheidungskriterium…
… wenn man die Wahl des Ansatzes in verschiedenen VAZ hat.

Siehe § 233a AO.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke!
Danke für die kompetenten Antworten! Super.

Gruß
Selorius

Guten Tag,

für welche kompetenten Antworten??

Die waren nicht richtig, es gibt nämlich nicht nur den § 15 sondern auch den § 16 UStG Absatz 2 UStG - Vorsteuern aus 2008 kann man nicht 2010 abziehen.

Lia

Hallo,

verstehe ich jetzt nicht, aber ein anderer Steuerberater wirds richten irgendwie, ansonsten hat der alte Berater ein Problem :smile:

Gruß
Selorius