Es taucht eine Rechnung heute auf, die 2008 gebucht
werden sollte,
Die kann auch heute gebucht werden.
Zitat:
_§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
- die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, daß der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt._
Sofern man aber die Rechnung für 2008 buchen bzw. nachreichen möchte, muß man prüfen, ob der Umsatzsteuerbescheid noch änderbar ist. Grundsätzlich steht dieser als Steueranmeldung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO, dieser kann aber durch gesonderten Bescheid bzw. Nebenbestimmung inzwischen entfallen sein. Davon abgesehen entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung mit Ablauf der Festsetzungsfrist.
Die Festsetzungsfrist beträgt mindestens 5 Kalenderjahre nach 2008, somit bis Ende 2013.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald