Vorsteuer - Q IV ins Folgejahr nehmen?

Hallo,
der Vorsteuerbetrag für Q IV 2011 wurde wg. Dauerfristverlängerung erst Anfang Februar 20 12 gezahlt(„geleistet“ in 2012).
Wird sie in die USt.-Erklärung 2011 genommen, weil alle Ein- und Ausgänge dazu im Betriebsjahr 2011 waren oder erst in die Erklärung 2012?

Danke

Hallo,
der Vorsteuerbetrag für Q IV 2011 wurde wg.
Dauerfristverlängerung erst Anfang Februar 20 12
gezahlt(„geleistet“ in 2012).

Gemeint ist sicher die Umsatzsteuer-Vorauszahlung, nicht die Vorsteuer.

Wird sie in die USt.-Erklärung 2011 genommen, weil alle Ein-
und Ausgänge dazu im Betriebsjahr 2011 waren

Falsche Begründung für die richtige Lösung. In der UStE wird nach dem UStVZ-Soll gefragt, nicht nach dem -Ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

der Vorsteuerbetrag für Q IV 2011 wurde wg.
Dauerfristverlängerung erst Anfang Februar 20 12
gezahlt(„geleistet“ in 2012).

Gemeint ist sicher die Umsatzsteuer-Vorauszahlung, nicht die
Vorsteuer.

stimmt

Wird sie in die USt.-Erklärung 2011 genommen, weil alle Ein-
und Ausgänge dazu im Betriebsjahr 2011 waren

Falsche Begründung für die richtige Lösung. In der UStE wird
nach dem UStVZ-Soll gefragt, nicht nach dem -Ist.

sorry, muss nachfragen - ein Soll gibt es nicht, nur die Quartalsberechnungen (Umsatzsteuer-Vorauszahlungen)… also muss in Zeile 108 eine „0“ eingetragen werden?

und die o.g. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen dann nur in die EÜR Zeile 44 - nur die in 2011 gezahlten einschliesslich des letzten Quartals 2010 („Q IV ins Folgejahr nehmen?“)?

wo wird der „Jahresausgleich Umsatzsteuer“ für 2010 eingetragen - der Betrag, der lt. Bescheid nachträglich gezahlt werden musste?

…es rächt sich mal wieder, kein Studium oder Ausbildung im Steuerwesen gemacht zu haben. Natürlich VOR Aufnahme der Selbständigkeit…

Danke, Helge

Hallo,

…es rächt sich mal wieder, kein Studium oder Ausbildung im
Steuerwesen gemacht zu haben. Natürlich VOR Aufnahme der
Selbständigkeit…

Naja, diese Kurse von der IHK sind egentlich für sowas nicht schlecht, aber vielleicht sind die regional doch sehr unterschiedlich.

Trenne Dich mal davon, die Gewinnermittlung nach EÜR und die Umsatzsteuererklärung nach dem gleichen Muster zu verstehen und anzugehen. Das geht aber erfahrungsgemäß vielen Existenzgründern so.
Die Umsatzsteuererklärung ist letztlich nichts anderes als die Summe der vier Quartals- bzw. 12 Monatsmeldungen des jeweiligen Jahres. Da kommt es überhaupt nicht auf den Zeitpunkt der Abführung der Zahllast bzw. des Eingangs der Erstattung an. Das ist lediglich für die EÜR interessant.
Ein keines Programm für sowas ist übrigens gar nicht teuer und für normale Geschäftsvorfälle absolut ausreichend.

Grüße