Vorsteuer - Reisekosten - Weiterbelastung Ausland

Guten Abend,
im Zuge des Cost Controlling bin ich auf eine Sache gestoßen, bei der ich mir nicht sicher bin ob sie richtig ist.

A: GmbH in Deutschland
B: Mutterkonzern von A in Japan

B sendet einen Ingenieur nach Deutschland um ein Forschungsprojekt zu besprechen.
A übernimmt bekommt Rechnung ausgestellt auf A 100,- Euro + 19,- Ust.
Die 100,- Euro werden als Reisekosten und die 19,- Euro als Vorsteuer verbucht.
Die Reisekosten werden mit einer Netto-Rechnung (119,- Euro) weiterbelastet.

Jetzt die Frage: Der Ingenieur arbeitet für ein fremdes Unternehmen (wenn auch eine Mutter-Tochter-Beziehung besteht).

  1. Darf in diesem Fall die Vorsteuer geltend gemacht werden?
  2. Hätte eine Art durchlaufender Posten gebildet werden können/müssen (Gesamtbetrag 119,-) wenn klar ist, dass diese Kosten weiterbelastet werden?

Gruß und Danke
Belesarius74

Hallo Belesarius,

m.E. ist die entscheidende Frage, wer Empfänger der Leistung(en) ist.
Nach deiner Schilderung vermute ich B als Leistungsempfänger, insbesondere weil diese die Kosten auch übernimmt. Damit ist der Vorsteuerabzug bei A unberechtigt. Ich würde bei A nach Zahlung der Reisekosten eine Forderung gegen B i.H.v. 119 € einbuchen.

Gruß