Vorsteuer rückzahlung

Hallo! Ich hab hier mal ne interessante Frage. Angenomen ein Unternehmer hatte im Jahr 2007 nur eine einzige Veranstaltung (Konzert) durchgeführt. Dabei hatte er keine Einnahmen sondern nur Ausgaben gehabt, Werbung und Miete für die Räumlichkeiten.
Da er ja die Ausgaben hatte und Normalunternahmer ist holt er sich die Vorsteuer (19%MwSt) vom Finanzamt zurück.

Das Finanzamt wird ihm das Geld zurück geben, fordert es aber in einem Jahr anschließend wieder zurück mit der Begründung, die Vorsteuer wird nicht erstattet, da die Tätigkeit nur einmalig ausgeübt worden ist.

Was kann man in so einem Fall machen (Einspruch?) und wie schützt man sich wenn man wirklich keine Usätze gemacht hat möchte aber seine Vorsteuer zurück verlangen?

Servus,

wenn die Unternehmereigenschaft mit einem schlüssigen Konzept dargelegt werden kann - das dürfte allerdings sehr schwer fallen, wenn systematisch keine Umsätze erzielt werden oder geplant sind -, kann man den Bescheid im Einspruch anfechten und gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung beantragen (wenn der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat).

Den Vorsteuerabzug gibts allerdings unabhängig von der Unternehmereigenschaft bloß, wenn die Leistungen für das Unternehmen bezogen worden sind. Wenn keine Umsätze im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erzielt worden sind, wird auch das nicht so einfach plausibel zu machen sein.

Schöne Grüße

MM