Hallo Experten,
ein Selbständiger kauft ein Neufahrzeug im Wert von 22000 inkl. MWSt, welches er überwiegend beruflich nutzen wird.
Finanzierung durch eine Schenkung i.H. von 16000 und einen Kredit i.H. von 6000.
Meine Fragen:
a) Ist die Schenkung zu den Einnahmen zu rechnen und wenn ja, als mehrwertsteuerfreie Einnahme?
b) kann die im Kaufpreis enthaltene MWSt. i.H. von 3512,60 voll als Vorsteuer angesetzt werden?
Fahrzeug würde abgeschrieben werden, normale 1% Regelung.
Dankes-Gruß,
Frank
Servus,
ergänzend zu der Auskunft von Clematis noch:
Es ist für diese Behandlung wichtig, dass das geschenkte Geld, mit dem das Kfz angeschafft wird, dem Steuerpflichtigen zu irgendeinem Zeitpunkt frei zur Verfügung steht, so dass er z.B. damit ein Kfz kaufen kann, aber auch in die Spielbank gehen oder nach Ontario fliegen kann.
Wenn der Schenkende das Geld nicht dem Steuerpflichtigen überlässt, oder wenn er es ihm unter der Auflage überlässt, damit irgendetwas Bestimmtes zu tun, steht das Geld nicht zur freien Verfügung. Dann wird ggf. das Kfz nicht durch den StPfl angeschafft, sondern teilweise unentgeltlich erworben. Und das schadet der Vorsteuer und der AfA.
Schöne Grüße
MM
Danke Euch beiden fürs rasche Antworten!
…dann reicht als Nachweis der freien Verfügbarkeit des geschenkten Geldes wohl der Verwendungszweck „zur freien Verfügung“ bei einer Überweisung?
Dankes-Gruß,
Frank
Ja, oder einfach „Schenkung“