Vorsteuer, Umsatzsteuer und PKW

Hallo!

Folgendes Szenario:

Ein umsatzsteuerpflichtiger Selbstständiger führt seine Dienstfahrten mit einem zum Teil betrieblich genutzten Privat-PKW aus. Über die Kilometerpauschale (0,30€/km) wird das ganze dann beim Finanzamt geltend gemacht… Und damit sind die tatsächlichen Kosten zum PKW für das Finanzamt ja eigentlich irrelevant.

Kann man denn die in den laufenden Kosten (Sprit, Reparaturen) schon geleistete Umsatzsteuer wieder zurückverlangen?

Wenn ja, wo wird das dann in der Steuererklärung bzw EÜR eingetragen?

Vielen Dank!

Hallo,

wenn man die gewerblichen Fahrten über die 0,30 €-Pauschale abrechnet, kann man keine Vorsteuer aus den Kosten geltend machen, denn

Und damit sind die tatsächlichen Kosten zum PKW für das Finanzamt ja eigentlich irrelevant.:

Heißt: der Sprit und die Reparaturen wurden aus dem Privatvermögen für ein Privatfahrzeug bezogen. Die 30cent Pauschale deckt dann diese Kosten ab.

Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist (und man nicht die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nimmt). Dann erwirbt ein Unternehmen i.d.R. von einem anderen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für das Unternehmen.

Gruß
Shannon

Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug
im Betriebsvermögen ist

Hallo,
schon mal Abschn. 15.2 Abs. 21 Nr. 2 Buchst. a) Satz 7 UStAE gelesen?

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Nun bin ich schlauer… Auch wenn ich es nicht einsehe, warum ich die Sprit-Vorsteuer verschenken soll… Die Kilometer für die Betriebsfahrten schreib ich ja auch mit, das könnte man mit den Spritkosten bzw einfacher durch Verbrauch+Durchschnittsbenzinpreis genau so tun. Naja, das ist dann halt so.

PS: Wenn ich alle Absätze und Paragraphen lesen/verstehen würde, wäre ich wahrscheinlich kaum noch in der Lage meinen eigenen Job zu tun… Dafür gibt es ja Experten auf dem Gebiet und ich bin es halt in einem anderen…:wink:

Gruß