Hallo!
Folgendes Szenario:
Ein umsatzsteuerpflichtiger Selbstständiger führt seine Dienstfahrten mit einem zum Teil betrieblich genutzten Privat-PKW aus. Über die Kilometerpauschale (0,30€/km) wird das ganze dann beim Finanzamt geltend gemacht… Und damit sind die tatsächlichen Kosten zum PKW für das Finanzamt ja eigentlich irrelevant.
Kann man denn die in den laufenden Kosten (Sprit, Reparaturen) schon geleistete Umsatzsteuer wieder zurückverlangen?
Wenn ja, wo wird das dann in der Steuererklärung bzw EÜR eingetragen?
Vielen Dank!