Hallo, arbeite derzeit in einem nicht vorsteuerabzugsberechtigtem Unternehmen.
Kauf eines Anlagegutes über Internet in Afrika.
netto 428,21
Zoll 25,59
EUSt 81,36
Verwaltung 11,90
gehören diese Kosten mit zu den Anschaffungskosten? Wenn nein, wie buchen?
gehören diese Kosten mit zu den Anschaffungskosten? Wenn nein,
wie buchen?
Vielen Dank schonmal.
rasebomber
Hallo Rasebomber,
da bin ich leider kein Fachmann, ich würde aber alles zusammen als Anschaffungswert (außer die Eu-sTeuer, die Steuer muß ja eh raus) buchen, denn wenn ich mir etwas schicken lasse, erhöht das Porto und die Verpackungskosten ja auch den WErt des Anlagegutes und die Bearbeitungsgebühr gehört ja auch dazu!
Nach § 255 Abs. 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet wurden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Auch die Nebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten müssen zugerechnet, Anschaffungspreisminderungen müssen abgesetzt werden.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Viele Grüße Kiki
Hallo, sämtliche Nebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten.
Hallo Anne,
vielen Dank. So ganz habe ich aber immernoch nicht begriffen, ob ich die EUSt nun auch aktiviere, oder ob ich die irgendwoanders hinbuchen muß (n. a. VSt?)
Was wäre, wenn das Anlagegut ganz normal in DE gekauft worden wäre, wohin mit der Steuer?
Der SKR 03 bietet das Konto 1788 Einfuhrumsatzsteuer an.
Ein Kleinuternehmer aktiviert auch die VSt, da er nicht VSt abzugsberechtigt ist.
Der klassische Unternehmer aktiviert die VSt nicht, nur die gesamten Anschaffungskoten netto.
Bitte,Bitte.