Guten Tag! Ich mache mich selbstständig und habe eine Frage: Wenn ich in diesem Jahr so viel verdiene, dass ich Steuern (also nicht die Umsatzsteuer, sondern richtig steuern) zahlen muss- wird dann dieser Betrag im kommenden Jahr zugrunde gelegt und mir monatlich als Vorsteuer abgezogen? Danke für Ihre Auskunft!
Hallo,
erst noch zur Klartellung:
Einkommensteuer zahlt man auf seine Einkünfte die man aus selbständiger oder nicht selbständiger und auch ggfs. weitere erzielt. Basis dazu ist das steuerliche Geschäftsergebnis (Umsätze-Aufwendungen).
Umsatzsteuer: Diese steuer fällt an, wenn man eine Warenlieferung oder sonstige Dienstleistung an einen inländischen Abnehmer verrechnet. Diese 19% müssen an das Finanzamt abgeführt werden. Gekürzt werden darf dieser Betrag um die ggfs. bezahlte Vorsteuer, die in Rechnungen für bezogene Waren bzw. Dienstleistungen enthalten sind.
Die Zahllast aus Umsatzsteuer - Vorsteuer = Zahllast aus Umsatzsteuer, ist je nach Umsatz monatlich, quartalsweise oder jährlich zu zahlen.
In der Regel zahlen selbständige unterjährig eine Vorauszahlung auf ihre anstehende Einkommensteuer. I.d.R. bemisst sich die Höhe dieser Steuer nach dem Einkommen des Vorjahres.
Ich hoffe ich konnte helfen. Falls noch Fragen anstehen, bitte melden.
Grüße
Thomas N.
Hallo,
was verstehen Sie den unter „richtigen“ Steuern?
Vorab sollten Sie wissen, was Umsatzsteuer, Vorsteuer und ich schätze Sie meinen Einkommensteuer bedeuten.
Umsatzsteuer zahlen Sie auf den von Ihnen erzielten Umsatz. 19% müssen Sie an das Finanzamt überweisen.
Vorsteuer sind die Beträge, die ausgewiesen auf den Rechnungen stehen, die Sie an andere Unternehmen bezahlen müssen (Einkauf von Material usw.). Diese 19% oder 7% ziehen Sie von der Umsatzsteuer ab und erhalten damit eine verminderte Umsatzsteuer-Zahllast für das Finanzamt.
Sollte am Jahresende bei Ihrer Gewinnermittlung ein Gewinn entstehen, so müssen Sie diesen bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Daraus wird die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt (genau wie bei einem Arbeitnehmer, wo montalich vom Lohn die Lohnsteuer = Einkommensteuer abgezogen wird). Diese Steuer können Sie dann mit Hilfe von Versicherungen usw. verringern.
Sollte eine hohe Einkommensteuer fällig werden, wird das Finanzamt Sie für die folgenden Jahre schätzen und Sie zu Vorrauszahlungen veranlagen. Diese Vorrauszahlungen sind eine Art Vorschusszahlung auf die, durch die nächste Einkommensteuererklärung, fällige Einkommensteuerzahlung. Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden vierteljährlich an das Finanzamt überwiesen.
Hoffe ich konnt es einigermaßen verständlich machen.
mit freundlichen Grüßen
G. Görmer
Ja, danke! Ich meinte auf jeden Falldie Einkommenssteuer und die daraus entstehende Vorsteuer. Denn diese Ausgaben muss man ja dann für das folgende Jahr mit einplanen, deshalb fragte ich. Danke für die Erklärung!!!
Hallo Brambosch,
etwas unverständlich Deine Frage. Zuerst einmal sind alle Steuern richtige Steuern.
Es kommt nur nach den verschiedenen Steuergesetzen auf die Art der Steuer an. Für Einkommen muss natürlich Einkommensteuer gezahlt werden. Für die getätigten Umsätze eventuell Umsatzsteuer.
Dies hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun.
Bei der Umsatzsteuer gibt es als Anrechnung dann wiederum die Vorsteuer nicht jedoch bei der Einkommensteuer.
Hier kann, und so verstehe ich die Frage, im Folgejahr auf Grund der Einkünfte aus dem jetzigen Jahr (wenn die Steuererklärung vom Finanzamt anerkannt und mit Bescheid festgesetzt wurde)eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung, wiederum durch Bescheid, festgesetzt werden. Die Höhe bezieht sich i.d.R. auf den letzten Einkommensteuerbescheid. Diese Vorauszahlung wird dann beim nächsten Veranlagungsjahr angerechnet. Anpassung ist auf Antrag möglich.
Hoffe ich konnte helfen
Gruß
Andi
Guten Tag,Brambosch !
Die Vorsteuer ist das Gegenstück zur Umsatzsteuer,
aber in der gleichen Steuerart.
Beispiel:frowning:Umsatzsteuer)
Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen an Ihre Kunden schreiben, weisen Sie dort im Normalfall den Nettobetrag plus Umsatzsteuer (19 %)aus.
Beispiel: (Vorsteuer)
Wenn Sie als Unternehmer Waren oder Büromaterial usw.
einkaufen, dann steht auf den Rechnungen, die Sie erhalten, auch Umsatzsteuer (z.B. 19 %).
Diese „Umsatzsteuer“, die in den Rechnungen an Sie als Unternehmer ausgewiesen wird, können Sie als Vorsteuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung abziehen.
Sie rechnen insgesamt einfach die Umsatzsteuerzahllast aus Ihren eigenen Rechnungen minus der Vorsteuer aus den Rechnungen von anderen Unternehmern an Sie gestellt werden.
Ich vermute aber hinter Ihrer Frage eine andere Steuer, da Sie von „richtiger Steuer“ sprachen.
Neben der Umsatzsteuer (inkl. Vorsteuer), bei der Sie als Gründer monatlich Voranmeldungen abgeben müssen, gibt es noch die Einkommensteuer, für die bei einem entsprechenden Gewinn quartalsweise Vorauszahlungen z. 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. d. Jahres festgesetzt werden.
Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens aus dem letzten Steuerbescheid.
Wenn Sie Unternehmensgründer sind, dann fragt das Finanzamt in einem so genannten Eröffnungsfragebogen den „erwarteten“ Gewinn des laufenden Jahres ab und setzt bei entsprechender Höhe sofort ab dem nächstmöglichen Quartalstermin (z. Zt. 10.3.2012)die Vorauszahlungen für dieses Jahr fest.
Sollte sich der Gewinn im Laufe des Jahres nicht wie geplant entwickeln, kann im Laufe des Jahres formlos die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden. Natürlich muss dies dem Finanzamt mit aussagekräftigen Zahlen, wie Umsatzentwicklung etc. nachgewiesen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe.
Mfg G-B
Hallo,
1)„richtig steuern“ = Einkommensteuer. Ja der Gewinn dieses Jahres und die davon abhängigen (Einkommen-)Steuern werden für die vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen (10.3./10.6./10.9./10.12.) des nächsten Jahres zugrundegelegt.
2) Vorsteuer = Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen z.B. Warenrechnungen, Strom, Miete (evtl). Der Überschusss der Umsatzsteuer (idR 19 %) auf Ausgangsrechnungen gegenüber den Eingangsrechnungen (idR 19 %) ergibt die Umsatzsteuerschuld dieses Jahres. Dieser Überschuss wird jede Periode (idR jeden Monat) neu ermittelt
und über die Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt mitgeteilt. Die Umsätze diesen Jahres sind also nicht
Grundlage für das nächste Jahr.
MfG