Hallo,
im August werden Wareneinkäufe von 100.000 € (+ 19% Mwst) getätigt. Rechnung ist da, Umsätze nach vereinbaren Entgelten.
Es werden allerdings nur 40.000 (+ 19% Mwst)von den Wareneinkäufen im August mit 2% Skonto bezahlt.
Kann in der Steuererklärung bereits der Betrag von 19.000 € als VST abgezogen werden oder nur der anteilige für 40.000€ abzüglich der 2% Skonto?
Danke für die Hilfe!
Der Vorsteuerabzug setzt nicht die Zahlung voraus. Ob vereinnahmte oder vereinbarte Entgelte, das betrifft die Umsatzsteuer, die vom Unternehmer abzuführen ist, aber nicht die Vorsteuer.
Die Regelung für den Vorsteuerabzug findet sich in § 15 UStG
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html
Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt
Zudem muss die Lieferung auch ausgeführt sein.
Ist die Lieferung noch nicht ausgeführt und man hat schon vorher bezahlt, dann ist die Zahlung (und eine Rechnung) jedoch zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
In Ihrem Beispiel ist also die Vorsteuer abziehbar, wenn die Lieferung erfolgt ist und eine Rechnung vorliegt. Wann letztendlich diese Rechnung bezahlt wird, ist egal. Mindert sich der Rechnungsbetrag jedoch wg. Skonto etc., dann ist der Vorsteuerabzug wieder zu berichtigen.