Hallo zusammen,
ich habe eine, bzw. 2 Fragen Frage bzgl. Vorsteueranmeldung / aus Rechnungen mit Ratenvereinbarung aus der Vorgründungsphase.
- Frage: Angenommen jemand ist dabei sich selbständig zu machen und belegt einen Lehrgang während der Vorgründungsphase. 1-2 Monate vor Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit. Dieser Lehrgang kostet einen Betrag X und wird in 4 Raten gezahlt. Rechnugsdatum liegt vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Ratenvereinbarung läuft zinslos ohne Kreditinstitut, vereinbart zwischen dem Freiberufler und dem Bildungsinstitut. Die erste Rate wird 2 Monate später fällig vom Geschäftskonto des Freiberuflers, NACHDEM er sich nun freiberuflich selbständig gemacht hat.
Dürfen diese 4 Raten dann monatlich ganz normal in der Vorsteueranmeldung angesetzt werden oder nicht? Falls nein, wie setzt man diese dann an?
- Frage: Ein Freiberufler macht seine Vst. Anmeldung selbst, hat aber vor die G.u.V am Ende des Jahres mit einem Steuerberater zu machen, der dann gleichzeitig auch die Vst. Anmeldungen des laufenden Geschäftsjahres alle auf Fehler prüfen soll. Können ggf. anfallende Fehler in der Vst. Anmeldung dann noch vom Steuerberater korrigiert und der Differenzbetrag problemlos mit dem Finanzamt beglichen werden?
Vielen Dank
Mfg Enigmaxy