Vorsteuerabzug bei Dauerschuldverhältnissen

Hi,

wie genau nimmt die Finanzverwaltung den nachfolgenden Tenor des Finanzgerichtsurteils Köln 3 K 3300/02 ?

Hat jemand bereits einen Praxisfall gehabt oder eine Verwaltungsanweisung, die dem Ganzen etwas die Schärfe nimmt ?

Besten Dank & Ciao

Björn

„Kein Vorsteuerabzug aus Mietverhältnissen ohne gesonderten Ausweis“

Ohne einen gesonderten Steuerausweis auf den monatlichen Zahlungsbelegen ist ein Vorsteuerabzug aus Mietzahlungen nicht möglich, auch wenn bereits im Mietvertrag die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wurde – so das Finanzgericht Köln.

Das heißt, dass für den Vorsteuerabzug bei Mietverhältnissen Folgendes erforderlich ist:

* Die Nettomiete sowie der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag sind gesondert im Mietvertrag auszuweisen.
* Über die einzelnen Leistungsabschnitte (Monatsmieten) sind ergänzende Zahlungsbelege mit gesondertem Steuerausweis vorzulegen.

Begründung: Bei Dauerschuldverhältnissen wird der abgerechnete Leistungsgegenstand, nämlich die Vermietung oder Verpachtung für einen bestimmten Zeitraum, als Teilleistung im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 1a Sätze 2 und 3 Umsatzsteuergesetz durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert. Erst dadurch erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsmiete die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, auf Grund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (FG Köln, Urteil vom 20.2.2003, Az. 3 K 3300/02, rkr.).

Hi,

wie genau nimmt die Finanzverwaltung den nachfolgenden Tenor
des Finanzgerichtsurteils Köln 3 K 3300/02 ?

Das FG Urteil verweist auf das BFH Urteil 2001 NV 402 (V R 49/99 vom 7.11.2000) und dieses wiederum auf BStBl 94 II 269.
Daraus folgt, dass die Überweisungsbelege mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erfolgen müssen.

Hat jemand bereits einen Praxisfall gehabt oder eine
Verwaltungsanweisung, die dem Ganzen etwas die Schärfe nimmt ?

inwiefern ist bei dir eine Abweichung dazu im Sachverhalt? Ich könnte dann gezielter suchen bzw. nachfragen.

Viele Grüße
C.