Vorsteuerabzug bei Fahrtkosten wenn in Rechnung

Hallo,

zur Abwicklung eines Projektes mit einem Kunden habe ich eine GbR gegründet und steuerlich angemeldet. Ich habe mit dem Kunden einen Werkvertrag geschlossen über einen fixen Betrag für meine Entlohnung. Außerdem habe ich die geplanten Büro- und Fahrtkosten mit den übligen 0,30€/km berechnet. Auf die Gesamtsumme habe ich die 19 % Ust. ausgewiesen, da ich nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache. Außerdem ist vermerkt, dass es sich bei den Büro- und Fahrtkosten um Schätzungen handelt und das so abgerechnet wird wie sie tatsächlich angefallen sind (z.B. wenn wegen terminlicher Probleme seitens des Kundens mehr Fahrten als erwartet nötig wären).

Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob ich meine Benzinrechnungen von der Vorsteuer abziehen darf? Würde es einen Unterschied machen, ob es mein eigenes Fahrzeug oder ein geborgtes (z.B. Freund) ist?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,
wenn eine Pauschale angesetzt wird, können keine Einzelrechnungen eingereicht werden bzw. deren MWst.
mfg
Ben

Hallo,

ich bin jetzt kein Fachmann für das Abrechnen der RK bei Selbständigen. Bei der Abrechnung der Reisekosten an Selbständige oder eigenes Personal gibt es aber viele Parallelen.

Grundsätzlich sind mit den 0,30 Euro/km alle Aufwendungen für den Privat-PKW abgegolten.
Sie haben die Möglichkeit, entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder die KM-Pauschale als Betriebsausgaben geltend zu machen (oder in Rechnung zu stellen) doppelt geht aber nicht. Aufwendungen für Fähre, Parken sind hier aber außen vor.
Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie besser Rücksprache mit Ihrem Steuerberater nehmen.

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Tina