Hallo,
zur Abwicklung eines Projektes mit einem Kunden habe ich eine GbR gegründet und steuerlich angemeldet. Ich habe mit dem Kunden einen Werkvertrag geschlossen über einen fixen Betrag für meine Entlohnung. Außerdem habe ich die geplanten Büro- und Fahrtkosten mit den übligen 0,30€/km berechnet. Auf die Gesamtsumme habe ich die 19 % Ust. ausgewiesen, da ich nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache. Außerdem ist vermerkt, dass es sich bei den Büro- und Fahrtkosten um Schätzungen handelt und das so abgerechnet wird wie sie tatsächlich angefallen sind (z.B. wenn wegen terminlicher Probleme seitens des Kundens mehr Fahrten als erwartet nötig wären).
Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob ich meine Benzinrechnungen von der Vorsteuer abziehen darf? Würde es einen Unterschied machen, ob es mein eigenes Fahrzeug oder ein geborgtes (z.B. Freund) ist?
Vielen Dank für die Hilfe