Habe eine Frage bezüglich des Vorsteuerabzugs bei einem freiberuflich tätigen Arzt. Liege ich richtig damit, dass der Arzt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da seine Einkünfte steuerbefreit sind und nicht mit Umsatzsteuer belegt sind. Daraus ergibt sich - keine Umsatzsteuereinnahmen, kein Vorsteuerabzug
Wenn mir jemand einen Tip geben könnte, ob ich damit richtig liege, wäre ich sehr dankbar.
Mal weitergedacht - wie ist es, wenn der Arzt auch zusätzlich freiberuflich z.B. als Berater und Autor arbeitet? Auf diese Umsätze fiele dann ja USt an - könnte dann auch für alle Ausgaben VSt geltend gemacht werden?
Na das gibt ja ein fröhliches Schätzen und Herumrechnen
Gibt’s eigentlich echte Vereinfachungen nach Absatz 5 Punkt 3? So wie ich das Amt einschätze, eher nicht, die verkomplizieren doch lieber weiter, oder?
Gibt’s eigentlich echte Vereinfachungen nach Absatz 5 Punkt 3?
So wie ich das Amt einschätze, eher nicht, die verkomplizieren
doch lieber weiter, oder?
Nein, gibt es nicht.
Und diesmal hat (ausnahmsweise) mal nicht das Finanzamt Schuld, sondern der Europäische Gerichtshof.
Früher war es so, dass die Aufteilung nach den jeweiligen Umsätzen vorgenommen wurde, nach dem Urteil des EuGH musste der Gesetzestext geändert werden !