Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung

Hallo ihr Wissenden,

angenommen ein Freiberufler nutzt seinen Internetanschluss überwiegend beruflich. Als Ausgabe werden 70% der Grundgebühr (Flatrate) angesetzt. Werden dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch nur 70% der Vorsteuer geltend gemacht oder der volle Betrag? Wenn letzteres, wird der „private Teil“ dann über die Einkommensteuererklärung zurückbezahlt?

Vielen Dank!

Hallo,

richtigerweise 100% bei der Vorsteuer anzusetzen.
30% sind als Unentgeltliche Wertabgabe auf der Einnahmen-Seite gegenzurechnen.

Gruß
Lawrence

Danke für die rasche Antwort!

Angenommen, der Freiberufler hätte fälschlicherweise seit 2008 nur die 70% angesetzt. Müsste er dann in irgendeiner Weise aktiv werden (für 2008 / 2009) oder bügelt das der Steuerberater im Rahmen der EkSt-Erklärung 2008 aus?

Vater Staat hat keine Nachteile durch den Fehler, nur der dusselige Freiberufler ein paar EUR weniger Liquidität. Ähnlich sieht es bei abschreibungsfähigen Rechnungen aus, die der Freiberufler möglicherweise vergessen hat, oder? Die Vorsteuer daraus bekommt er dann quasi zeitverzögert zurück.

Dem FA müsste doch nur am Herzen liegen, dass die Einnahmen korrekt aufgeführt werden, sprich eher zuviel als zuwenig ins Staatssäckel wandert!?

Vielen Dank nochmals!

Hallo,

richtigerweise 100% bei der Vorsteuer anzusetzen.

nein, das ist leider falsch, siehe Abschn. 192 Abs. 21 Nr. 1 UStR, der da wie folgt lautet
" Bei der Lieferung vertretbarer Sachen sowie bei sonstigen Leistungen ist, abgesehen von den unter Nummer 2 bezeichneten Fällen, die darauf entfallende Steuer entsprechend dem Verwendungszweck in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen. Telefondienstleistungen bezieht ein Unternehmer nur insoweit für sein Unternehmen, als er das Telefon unternehmerisch nutzt."
Der Freiberufler hätte also alles richtig gemacht.
Gruß
S.