Vorsteuerabzug bei Kauf im EU Ausland

Hallo,
wie sieht es aus, wenn man im Ausland z.B. England oder Italien Ware einkauft (also Gewerbetreibender der Vorsteuer geltend machen kann), aber der Vertragspartner im Ausland keine Nettorechnung ausstellen will? Kann man da trotzdem die Vorsteuer rausziehen? Sprich wenn auf der Rechnung 15% VAT ausgewiesen sind - darf man die 15% als Vorsteuer ansetzen? Man würde dadurch halt 4% verlieren, was jetzt nicht ganz so schlimm wäre. Wie funktioniert das genau?
Vielen Dank

Servus,

abziehbare Vorsteuer für einen Unternehmer in Deutschland ist zutreffend ausgewiesene Umsatzsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern.

Umsatzsteuer, nicht VAT oder TVA oder IVA oder BTW.

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist in allen Ländern des Gemeinschaftsgebietes von der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer befreit, wenn der Auftraggeber = Empfänger der Lieferung dem liefernden Unternehmer seine gültige USt-Identifikationsnummer angibt.

Der innergemeinschaftliche Erwerb ist für den Empfänger der Lieferung USt-pflichtig: Er schuldet auf den Erwerb deutsche USt, die er gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann.

Unberechtigt ausgewiesene Mehrwertsteuer kommt in der Regel nicht für ein Vorsteuervergütungsverfahren in Frage.

Schöne Grüße

MM

Also richtig verstanden muss ich die Ware netto erhalten, ansonsten zahlt man in dem Fall die 15% aus England sowie die 19% in Deutschland! Die ausgewiesenen MwSt. aus England sind somit irrelevant! Muss man das beim Einkauf melden?
Danke

Servus,

Muss man das beim Einkauf melden?

wenn ein innergemeinschaftlicher Erwerb richtig gebucht wird, taucht er (nicht als Einzelvorgang, sondern als Summe über den Voranmeldungszeitraum) in der USt-Voranmeldung auf.

Wenn nicht, und er erst in der Jahreserklärung steht, wird der Erwerber auch nicht erschossen, aber erklären muss man die innergemeinschaftlichen Erwerbe schon.

Aber eine besondere Meldung im Einzelfall gibts nicht.

Schöne Grüße

MM

Ok aber bei einem Kauf aus privater Hand im EU Ausland kann man den Artikel ganz normal als differenzbesteuert dann weiterverkaufen! Z.B. bei Ebay in Frankreich was von Privat gekauft für 10 Euro und hier wieder verkauft für 20 Euro.

Jo, das ist genau gleich wie bei Kauf im Inland: Wenn man von jemandem kauft, der kein Unternehmer ist, wendet man Differenzbesteuerung an, und wenn man von einem Unternehmer kauft, Vorsteuerabzug.

Schöne Grüße

MM

ok vielen Dank

Guten Tag,

Also richtig verstanden muss ich die Ware netto erhalten,
ansonsten zahlt man in dem Fall die 15% aus England sowie die
19% in Deutschland! Die ausgewiesenen MwSt. aus England sind
somit irrelevant! Muss man das beim Einkauf melden?
Danke

wenn der engl. Unternehmer die engl. USt ausweist handelt es sich nciht um einen igE. vielmehr ist der bruttobetrag als wareneingang ohne vost-abzug zu erfassen. die engl. ust kann im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens zurück geholt werden.

Servus,

die engl. ust kann
im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens zurück geholt
werden.

Warum? Kannst Du dazu bitte was aus dem VAT act zitieren?

Das Vorsteuervergütungsverfahren ist nicht dafür da, dem Kunden VAT zu erstatten, die der Lieferant auf einen steuerfreien Umsatz unberechtigt ausgewiesen hat.

Schöne Grüße

MM