Folgender theoretischer Sachverhalt.
Gesellschaft A übernimmt sämtliche Lieferanten Gesellschaft B. Gesellschaft A übernimmt den Lagerbestand der Gesellschaft B.
Nun kommen bei Gesellschaft A Rechnungen adressiert auf Gesellschaft B an. Da Gesellschaft A sämtliche Bestände - und damit auch offene Bestellungen - übernommen hat, stellt sich nun die Frage ob Gesellschaft A als eine Art Rechtsnachfolger die Vorsteuer abziehen darf, obwohl die Rechnungen an die Gesellschaft B ausgestellt wurden.
Besten Dank für alle die mir bei der Lösung behilflich sein können. 