Folgender Passus stammt aus einem Gewerbemietvertrag.
„Der Vermieter optiert zur Umsatzsteuer. Der Mieter gewährleistet daher, dass er im Mietobjekt keine Umsätze tätigen wird, die den Vorsteuerabzug des Vermieters gefährden.“
Kann mir das bitte jemand übersetzen?
MfG Frank Müller
Hallo,
gehört eher ins Steuerrecht…!
§19 UStG (Kleinunternehmerregelung)!
Grob gesagt:
Der Mieter darf unter den §19 UStG nicht fallen bzw. diese anwenden!
Somit müssten alle Rechnungen die Mehrwertsteuer mit ausweisen, die der Mieter stellt.
VG René
Tja das deutsche Umsatzsteuerrecht. Wenn Gewerberäume vermietet werden, kann der Vermieter zur Umsatzststeuerpflicht seiner Einnahmen „optieren“ § 9 Absatz 1 UStG und damit die Vorsteuer aus den Herstellungskosten und allen weiteren mit dem Gebäude verbundenen Kosten abziehen.
Wenn, § 9 Absatz 2 UStG, der Mieter die vermieten Räume ausschließlich zur Erziehlung von Umsätzen nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Der Mieter darf : steuerpflichtige Umsätze mit 19 oder auch 7% Umsatzsteuer machen, Exportumsätze, Umsätze bei denen die Umgekehrte Steuerschuldnerschaft (13b UStG) gilt oder auch Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU erbringen.
Er darf nicht: die Kleinunternehmerregelung nutzen, Versicherungsmarkler, Kreditvermittler oder Humanmediziner (Ärzte aller Fachrichtungen), Ergotherapeut ect. sein (diese Berufsgruppen erzielen steuerfreie Umsätze § 4 UStG für die der Vorsteuerabzug ausgschlossen ist).
Mit freundlichen Grüßen
Daniela