Vorsteuerabzug Eigenbedarf

Hallo,

Person A spielt mit den Gedanken, sich ein Kleingewerbe zuzulegen und dabei immer Vorsteuern zu bezahlen.

Jetzt habe ich mal eine Frage:
Wie wäre das da mit dem Eigenbedarf?

Person A kauft beim Händler was ein für 1.190 € inkl. MwSt., womit Person A ja 190 € als Vorsteuer geltend machen kann und diese vom Finanzamt wiederbekommt.
Also kostet Person A das Produkt doch dann nur 1.000 €, oder verwechsle ich da jetzt was?

Wie muss Person A das in der Buchführung auflisten?
Fällt da noch was mit der Umsatzsteuer an?

Hallo!

Wenn Person einen Artikel kauft, gleich mit dem Hintergedanken diesen privat zu nutzen, dann darf Person A keine Vorsteuer abziehen.

Wenn Person A den Artikel kauft um ihn im Rahmen ihres Gewerbes weiterzuverkaufen, dann kann Person A Vorsteuer abziehen. Wenn Person A sich dann umentscheidet, z.B. sie hat den Artikel gekauft mit der Absicht ihn weiterzuverkaufen, das klappt dann nicht und sie nimmt dann diesen Artikel für ihre privaten Zwecke, dann liegt eine Entnahme vor. Dann muss Person A Umsatzsteuer auf die Entnahme zahlen.

gruß

derschwede77

Sehr beliebt ist es, Tankquittungen der ganzen Familie zu sammeln und diese dann einzureichen!

Schon vor Jahren hat das Finanzamt anhand von Rechnungen bei der entsprechenden Werkstatt, die ja die gefahrenen Kilometer auf der Rechnung angibt, den Einreichern bewiesen, dass ca 50 Liter Sprit (interessanterweise bei einem Benziner auch Diesel bzw. umgekehrt) auf 100 km doch ein wenig zu viel waren!

Und auch den 50. Geburtstag als Betriebsfeier zu deklarieren, bei drei Teilzeitbeschäftigten, das kam nicht so gut an …

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Vorsteuerguthaben
Servus,

bloß der Genauigkeit halber:

Es gibt sehr viele Fälle, in denen sich eine negative USt-Zahllast (= Vorsteuerguthaben) ergibt, die von der Finanzkasse erstattet wird.

Beispiel: Ein Haus zur Vermietung an USt-pflichtige Unternehmer wird gebaut und der Bauherr und Vermieter einigt sich mit den Mietern auf die Option zur USt-pflichtigen Vermietung. Da fallen über die ganze Bauzeit nur und ausschließlich Vorsteuer-Guthaben an.

Bei pauschalierenden Land- und Forstwirten kann der Neubau z.B. eines Stalls ein Grund sein, dass sich die Option zur Regelbesteuerung rechnet: Die Vorsteuerguthaben sind dann ein Finanzierungsbeitrag für den Neubau.

Gibt auch noch viele anderen: z.B. kleiner Händler importiert containerweise Krempel und verkauft diesen dann über einige Monate weg ab - Einfuhr-USt führt in einem VAZ zu einen Mordsguthaben, dann kommen kleckerlesweise die Zahllasten.

Dann gibts den Vorsteuerabzug bei USt-freien Umsätzen, soweit sie keine Ausschlußumsätze sind (z.B. Ausfuhrlieferungen) und bei im Ausland steuerbaren Umsätzen, soweit die im Inland ausgeführt USt-pflichtig wären, z.B. der Normalfall bei Übersetzern und ein häufiger Fall bei Ingenieuren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

alles richtig,

aber ich habe mich ja ausdrücklich auf die Anfrage bezogen, wollte nur deutlich machen, dass man „auf dem Teppich bleiben“ sollte!

Ich habe mal einen Imbissbetreiber gekannt, der hat Umsatzsteuer erstattet bekommen, da er sich ein neues „Arbeitszimmer“ gönnte, in Wirrklichkeit ein Wohnzimmer mit Ledergarnitur und High-Tech-Unterhaltungsgeräten!

Dies mit einem Privatkredit finanziert, die Rechnung zwecks Vorsteuerabzug in die Buchführung, das Geschäft lief nicht, die einzige echte Einnahme war somit die Steuerrückerstattung, über die er sich dann aber nicht mehr lange freute, nach kurzer Agonie war der Imbiss zu und das „Arbeitszimmer“ kam unter den Hammer!

Hi, was willst du uns eigentlich mit

Ich habe mal einen Imbissbetreiber gekannt, der hat
Umsatzsteuer erstattet bekommen, da er sich ein neues
„Arbeitszimmer“ gönnte, in Wirrklichkeit ein Wohnzimmer mit
Ledergarnitur und High-Tech-Unterhaltungsgeräten!

sagen? Die Moral daraus wäre doch, dass das Finanzamt so dämlich ist, selbst das anzuerkennen, also sollte man ja gerade nicht auf dem Teppich bleiben. Oder? :wink: