Vorsteuerguthaben
Servus,
bloß der Genauigkeit halber:
Es gibt sehr viele Fälle, in denen sich eine negative USt-Zahllast (= Vorsteuerguthaben) ergibt, die von der Finanzkasse erstattet wird.
Beispiel: Ein Haus zur Vermietung an USt-pflichtige Unternehmer wird gebaut und der Bauherr und Vermieter einigt sich mit den Mietern auf die Option zur USt-pflichtigen Vermietung. Da fallen über die ganze Bauzeit nur und ausschließlich Vorsteuer-Guthaben an.
Bei pauschalierenden Land- und Forstwirten kann der Neubau z.B. eines Stalls ein Grund sein, dass sich die Option zur Regelbesteuerung rechnet: Die Vorsteuerguthaben sind dann ein Finanzierungsbeitrag für den Neubau.
Gibt auch noch viele anderen: z.B. kleiner Händler importiert containerweise Krempel und verkauft diesen dann über einige Monate weg ab - Einfuhr-USt führt in einem VAZ zu einen Mordsguthaben, dann kommen kleckerlesweise die Zahllasten.
Dann gibts den Vorsteuerabzug bei USt-freien Umsätzen, soweit sie keine Ausschlußumsätze sind (z.B. Ausfuhrlieferungen) und bei im Ausland steuerbaren Umsätzen, soweit die im Inland ausgeführt USt-pflichtig wären, z.B. der Normalfall bei Übersetzern und ein häufiger Fall bei Ingenieuren.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder