Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, die selbständige Frau Steuerplanlos müsste nun wieder einmal ihre quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung machen. Nur war Frau Steuerplanlos in den Quartalen 03/07 und 04/07 in den USA und hatte dort Hotelkosten, Kosten für den Flug, etc., die sie von der Steuer abzusetzen gedenkt.
Kann Frau Steuerplanlos auch die Umsatzsteuer für diese Reise als Vorsteuer geltend machen? Es ist ja größtenteils amerikanische Steuer, da Flug und Hotel per Internet gebucht wurden.
Frau Steuerplanlos recherchiert für ein Buch, das momentan natürlich noch keine Einkünfte erwirtschaftet, da es ja noch nicht geschrieben ist. Daher kommen die Einkünfte der Frau Steuerplanlos aus einer anderen Quelle selbständiger Tätigkeit. Kann man das „miteinander verrechnen“?
Tja, Frau Steuerplanlos hätte gerne ihren Steuerberater gefragt, aber der hat sich heute leider unerwartet freigenommen. Vielleicht kann hier jemand was dazu sagen?
Schöne Grüße
Petra
Moin,
imho kann Frau Steuerplanlos nur Vorsteuern absetzen die sie auch in Deutschland bezahlt hat.
So fallen z.B. beim Kauf eines Flugtickets keine Steuern auf das Ticket selbst an aber auf die Servicecharge. Diese Steuern werden auch auf der Rechnung ausgewiesen, vorausgesetzt das Ticket wurde auch in Deutschland gekauft.
bye
Rolf
Servus,
hierzu:
Kann Frau Steuerplanlos auch die Umsatzsteuer für diese Reise
als Vorsteuer geltend machen?
hat Rolf schon richtig gesagt, dass nur deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist. Keine englische VAT, keine amerikanische Sales Tax, keine französische TVA, keine italienische IVA.
Wenn hiermit
Kann man das „miteinander verrechnen“?
gemeint ist, dass positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte mit negativen Einkünften aus selbständiger Arbeit verrechnet werden: Ja, so ists. Man muss dabei gar nichts selber machen, außer die Beträge in die Steuererklärung reinschreiben.
Wenn gemeint sein sollte, dass man aus den verschiedenen Überschussrechnungen für verschiedene Tätigkeiten eine Art gemischten Salat anmachen sollte: Bitte, bitte nicht! - Alternativ dem StB eine Großpackung Aspirin mitliefern.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
danke für die Antwort, auch an Rolf übrigens 
hat Rolf schon richtig gesagt, dass nur deutsche Umsatzsteuer
als Vorsteuer abziehbar ist. Keine englische VAT, keine
amerikanische Sales Tax, keine französische TVA, keine
italienische IVA.
Ok, ok. Hat sich trotzdem gelohnt. Bei welchem Reisebüro bekommt man schon einen Mietwagen für eine Woche für EUR 140,-? Auch Hotels sind wesentlich billiger, wenn man sie direkt in den USA bucht, zumindest zur Zeit. Aber gut zu wissen - der Dollar wird ja nicht immer so niedrig bleiben. (Leider - seufz)
Wenn gemeint sein sollte, dass man aus den verschiedenen
Überschussrechnungen für verschiedene Tätigkeiten eine Art
gemischten Salat anmachen sollte: Bitte, bitte nicht! -
Alternativ dem StB eine Großpackung Aspirin mitliefern.
Ja, so war’s gemeint. Da Frau Steuerplanlos jedoch leider keine Großpackung Aspirin (*gg*) für ihren Steuerberater aus den USA mitgebracht hat , wird sie diese Sache wohl irgendwann mal „entmischen“ müssen - spätestens, sobald aus der Umsatzsteuervorauszahlung eine richtige Umsatzsteueranmeldung wird, oder?
Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen, nach „Tätigkeiten“ zu trennen. Wahrscheinlich liegt’s daran, dass ich gemischten Salat mag. Hmm, am liebsten mit Oliven und Fetakäse 
Aber mir scheint, ich komme ein wenig vom Thema ab
Ok, es wird alles entmischt werden.
Schöne Grüße
Petra
Servus,
hierzu:
Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen, nach „Tätigkeiten“
zu trennen. Wahrscheinlich liegt’s daran, dass ich gemischten
Salat mag.
kann man Einzelheiten auch in Asterix, „Kampf der Häuptlinge“ nachlesen: „Wie wäre es, wenn wir alle Zutaten, die wir noch haben, in einen Topf täten? Au ja, vielleicht werden wir dann blau mit gelben Punkten??“
Wieauchimmer: Betreffend die USt ist ein Unternehmer ein Unternehmer, da gibts keine Unterscheidung nach verschiedenen Betrieben, das ist korrekt. Wenn jetzt die USt-VAn selbständig erledigt werden und erst die Erklärungen für das Kalenderjahr vom Steuerbüro, ist es nützlich, die USt-VAn zu „konsolidieren“ (heißt leider so, obwohl die Konsolidierung innerhalb eines Konzerns ganz was anderes ist), d.h. alle Werte aus den verschiedenen Betrieben sozusagen Zeile für Zeile zusammenzuzählen.
Die Aufzeichnungen für die verschiedenen Betriebe müssen trotzdem getrennt bleiben, bis zur separaten Überschussrechnung.
Das ist sowas wie die „Textaufgaben“ aus der vierten Klasse Grundschule mit Längs- und Queraddieren…
Schöne Grüße
MM