Vorsteuerabzug ja oder nein

Hallo,

es ist doch so, dass man den Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen darf , um die Zahllast zu berechnen, die dann an Finanzamt abgeführt wird.
Folgendes beschäftigt mich :
Ich gehe in *Real* einkaufen, sammele die Payback-Punkte, am Ende löse ich sie für *Prämien* ein.

Meine Frage dazu wäre :
Darf man den Vorsteuer der *Prämien*-Artikel, die wahrscheinlich bei Großhandlung eingekauft werden, berücksichtigen (abziehen) ?
Die Artikel werden nicht direkt verkauft, sondern quasi als Geschenke abgegeben. Obwohl der Preis ist (denke ich mir) in den Produkten einkalkuliert, oder ? D.h. man zahlt auch Ust für den „Absatz“ der *Prämien*-Artikel.

Wäre nett, wenn mir jemand das erklären könnte…
M.f.G
Nadja

Hallo Nadja,

es ist doch so, dass man den Vorsteuer von der Umsatzsteuer
abziehen darf , um die Zahllast zu berechnen, die dann an
Finanzamt abgeführt wird.
Folgendes beschäftigt mich :
Ich gehe in *Real* einkaufen, sammele die Payback-Punkte, am
Ende löse ich sie für *Prämien* ein.

Meine Frage dazu wäre :
Darf man den Vorsteuer der *Prämien*-Artikel, die
wahrscheinlich bei Großhandlung eingekauft werden,
berücksichtigen (abziehen) ?
Die Artikel werden nicht direkt verkauft, sondern quasi als
Geschenke abgegeben. Obwohl der Preis ist (denke ich mir) in
den Produkten einkalkuliert, oder ? D.h. man zahlt auch Ust
für den „Absatz“ der *Prämien*-Artikel.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher wie ich Deine Frage verstehen soll.

Wenn Du von der Payback-Gesellschaft eine Prämie bekommst (kostenlos), kannst Du die wahrscheinlich keine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, denn Du hast keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Wenn Du allerdings was draufzahlen musst, könnte das schon anders aussehen, alledings nur wenn Du den Gegenstand auch für Dein Unternehmen verwendest.

Vielleicht gings Dir aber auch um die Behandlung bei der Payback-Gesellschaft.
Die kann wenn sie die Sachen einkauft, wenn alle anderen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, denn die Gegenstände werden grundsätzlich für das Unternehmen der Payback-Gesellschaft genutzt.
Jetzt wird es aber m.E. etwas schwieriger.
Werden diese Gegenstände nun unentgeltlich an die Punktesammler abgegeben dann würde § 3 Abs 1b Nr. 3 USTG zutreffen, es müsste ein Umsatz i.H. des Einkaufswertes der Ware versteuert werden, das hätte den Effekt, dass in gleicher Höhe wie vorher der Vorsteuerabzug war Umsatzsteuer anfällt.

Oder werden die Gegenstände entgeltlich abgegeben, könnten die Punkte die vom Konto abgebucht werden ein Entgelt darstellen? Schließlich wurde pro Punkt vom Real (oder den anderen Teilnehmern) 1 Cent an die Payback-Gesellschaft abgeführt.

Ich brech mal an dieser Stelle ab, denn jetzt würde es Zeit Kommantare zu wälzen.

Grüße
Chris