Vorsteuerabzug, Kleingewerbe

Hallo, eine Frage zum Thema Vorsteuer …angenommen jemand darf beim Finanzamt Vorsteuer geltend machen, nun kauft er von einem Privaten Verkäufer (z.B bei Ebay) einen Artikel für 10,- €, auf der Rechnung ist keine MwSt ausgewiesen aber Rechnungs/Verkaufsdatum …den Artikel möchte er für 25,- € weiterverkaufen …kann er von den 10,- € die MwSt rausrechnen und beim Finanzamt geltend machen ???

Hallo Hunter,
an den Abzug von Vorsteuerbeträgen sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Bis zu einem Betrag
von 150 € gibt es seit 2007 aber die sogenannte Klein-
betragsregelung. Auf dem Beleg muß die Anschrift des
Ausstellenden sein, der Tag des Beleges, die Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, der Betrag
und der Prozentsatz der Mehrwertsteuer die im Brutto-
betrag enthalten ist. Hier braucht der Mehrwertsteuer-
betrag nicht gesondert ausgewiesen werden. Ein Privat-
mann ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, also darf
er auch keine Mehrwertsteuer ansetzten. Bei Käufen
bei eBay ist in der Regel schon beim Angebot ersichtlich, ob der Lieferant einen ordnungsgemäßen
Beleg = Rechnung ausstellen wird. Wenn keinerlei
Angaben auf einem Kaufbeleg über die Mehrwertsteuer
ersichtlich sind, ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.

Gruß
G. Wulf

Hi
Danke für die Antwort, das hilft mir weiter.