Vorsteuerabzug, Kleingewerbe

Hallo, eine Frage zum Thema Vorsteuer …angenommen jemand darf beim Finanzamt Vorsteuer geltend machen, nun kauft er von einem Privaten Verkäufer (z.B bei Ebay) einen Artikel für 10,- €, auf der Rechnung ist keine MwSt ausgewiesen aber Rechnungs/Verkaufsdatum …den Artikel möchte er für 25,- € weiterverkaufen …kann er von den 10,- € die MwSt rausrechnen und beim Finanzamt geltend machen ???

Hi,

Vorsteuer darf nur geltend gemacht, wenn die MwSt. ausgewiesen ist.

§ 15 Vorsteuerabzug

(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

Beste Grüße
TImm Picker
FELICON

weiterverkaufen …kann er von den 10,- € die MwSt rausrechnen und beim Finanzamt geltend machen ???

Kann er schon, aber er darf es nicht.

Hiho,

Vorsteuer darf nur geltend gemacht, wenn die MwSt. ausgewiesen
ist.

Fahrausweise und innergemeinschaftliche Erwerbe lassen wir dabei mal auf der Seite. Schade eigentlich.

Beiläufig: Was hältst Du davon, für die deutsche Umsatzsteuer die Abkürzung USt zu verwenden, und die Schweizer Mehrwertsteuer mit MWSt zu betiteln? Fänd ich ganz hübsch, dann kann man sie besser auseinanderhalten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die schnellen Antworten, das hilft schon weiter :wink:

Ein Wunder, dass ich das UStG gefunden hab, was? :smiley:

Ja um Dich glücklich zu machen werde ich in Zukunft peinlich genau darauf achten und nicht mehr auf der Ebene der Fragestellung antworten

Nach dem Rest hat keiner gefragt…

MfG
Timm Picker
FELICON

1 Like

Sehr, sehr gern geschehen!

Im Falle einer unrechtmäßigen Anrechnung für dieses in einer Betriebsprüfung rausfliegen.

MfG
Timm Picker
FELICON

Und wenn man sich die Forenregeln angucken würde,
wäre auch nicht schlecht.

Hallo,
so wie beschrieben geht es nicht, das wurde ja schon erläutert.
Unter Umständen kann man aber zum Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (s. z.B. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13…) wechseln.

Cu Rene

Bei allem Repsekt - Das ist in dem Kontext quatsch.